Der „günstige Erhaltungszustand“ ist ein zentraler Begriff aus der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) aus dem Jahr 1992 sowie der Vogelschutzrichtlinie von 1979. Diese beiden EU-Richtlinien haben zum Ziel, natürliche Lebensräume sowie wildlebende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu bewahren oder wiederherzustellen. In der öffentlichen Diskussion gibt es häufig Unklarheit darüber, wie genau dieser „günstige Erhaltungszustand“ definiert ist, wie er erreicht werden kann und wer entsprechende Anpassungen vornehmen kann. Dieser Antrag, den Jutta Niemann gemeinsam mit anderen Abgeordneten stellte, soll hier mehr Klarheit schaffen.
Der vollständige Antrag und die Stellungnahme der Landesregierung ist hier zu finden.
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