Aktuelle Infos Hebammenversorgung

Informationen zur Hebammenversorgung

Stand: Febraur 2021

Aus Sicht von uns Grünen ist die freie Wahl einer Hebamme, die freie Wahl des Geburtsorts sowie die Begleitung und Unterstützung durch Hebammen vor, während und nach der Geburt für die Frauen-, Kinder- und Familiengesundheit unverzichtbar. Deshalb ist unser Ziel, das wir auf Bundes- und Landesebene verfolgen und auch im grün-schwarzen Koalitionsvertrag festgeschrieben haben: wir wollen die flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe im ganzen Land sicherstellen und wir wollen die Vor- und Nachsorge durch Hebammen sowie die hebammengeleitete Geburtshilfe im Land stärken.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Stichworte zum Thema Hebammenversorgung.

Was macht das Land Baden-Württemberg?


Runder Tisch Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg hat die Grüne Staatssekretärin Bärbl Mielich Anfang 2017 den „Runden Tisch Geburtshilfe“ ins Leben gerufen. Mit dem Runden Tisch reagiert das Land darauf, dass immer mehr Hebammen ihren Beruf aufgeben und Berichte über regionale Versorgungsengpässe zunehmen. Unter Beteiligung aller Berufsgruppen in der Geburtshilfe, den Krankenhausträger*innen, den Kassen und Vertreter*innen der kommunalen Verbände soll er im Dialog aller Beteiligten Rahmenbedingungen erarbeiten und umsetzen, um die Arbeitsbedingungen von Hebammen im Land zu verbessern. Neben der Analyse der aktuellen Versorgungssituation und der Verbesserung der Betreuung von werdenden Müttern setzt sich der Runde Tisch auch mit der beruflichen Situation der Hebammen auseinander und will eine bessere Vernetzung untereinander fördern. Zunächst wurde eine Analyse der aktuellen Versorgungssituation erarbeitet. Die Ergebnisse zeigen, dass auch in Baden-Württemberg die Arbeitsbedingungen von Hebammen schwierig sind. Die Datenanalyse wird Grundlage sein, um die Versorgungsstrukturen in Baden-Württemberg weiter zu entwickeln und eine gute Qualität zu gewährleisten.

Lokale Ansätze und Konzepte
Wir Grünen unterstützen auch Konzepte, die die Hebammen vor Ort in ihrer täglichen Arbeit entlasten und so Anreize schaffen, ihren Beruf weiter auszuüben, solange die notwendigen bundespolitischen Lösungen ausbleiben. Beispiele sind lokale und regionale Pilotprojekte wie zentrale Hebammenvermittlungsstellen, die Hebammen z.B. von Organisationsaufgaben entlasten, Urlaubsvertretungen übernehmen und Schwangeren die Hebammensuche erleichtern. Diese Konzepte wollen wir unterstützen. Auch die Ausweitung hebammengeleiteter Kreißsäle ist eines unserer Ziele hier in Baden-Württemberg. Unser Ziel ist, gute Ideen voran zu bringen und lokale und regionale Ansätze zu fördern, die etwa in den kommunalen Gesundheitskonferenzen erarbeitet werden. Beispiele für regionale und lokale Ansätze:

 

Aktuelle Situation


Studien zeigen: wenn Hebammen eine Schwangere kontinuierlich begleiten, kommt es zu weniger Frühgeburten und weniger Kaiserschnitten. Aber das ist immer seltener gewährleistet. Eine Analyse im Auftrag des Runden Tischs Geburtshilfe, den die grüne Staatssekretärin Bärbl Mielich in Baden-Württemberg initiiert hat, zeigt deutlich: auch in Baden-Württemberg sind die Arbeitsbedingungen von Hebammen schwierig.

  • Seit dem Jahr 2011 steigen die Geburtenzahlen wieder, trotzdem wurden zwischen 2010 und 2015 zehn Kliniken für Geburtshilfe in Baden-Württemberg geschlossen
  • Ein Drittel bis über die Hälfte der befragten Krankenhäuser hat Probleme, offene Stellen in der Geburtshilfe zu besetzen, neben Stellen von Ärzt*innen insbesondere Hebammenstellen
  • Hebammen in Kliniken müssen regelmäßig mehrere Geburten gleichzeitig betreuen
  • 7 von 10 befragten Hebammen in Baden-Württemberg berichten von einem Anstieg oder deutlichen Anstieg der Arbeitszeit in den letzten 5 Jahren
  • Bis zu 51% der für den Runden Tisch befragten Mütter hatten Schwierigkeiten, in Baden-Württemberg Betreuung durch eine Hebamme zu finden. Die kompletten Daten finden Sie hier.

Die zentralen Probleme, die dazu führen, dass viele Hebammen durchschnittlich nur 3-7 Jahre im Beruf verbleiben, viele nur Teilzeit arbeiten und viele freiberuflichen Hebammen keine Geburtsbegleitung, sondern nur noch Vor- und Nachsorge anbieten, sind zusammengefasst: eine hohe Arbeitsbelastung aufgrund von Personalmangel, hohe Haftpflichtprämien, die große Teile des Verdienstes auffressen, mangelnde Wertschätzung und Augenhöhe, sowie eine im Verhältnis zur großen Verantwortung zu geringe Vergütung.

Vergütung von Hebammenleistungen


Die Vergütung von Hebammenleistungen steht in der Regel nicht im Verhältnis zum hohen Arbeitspensum und der großen Verantwortung der Hebammen. Medizinische Eingriffe wie PDA, Wehentropf oder Kaiserschnitt werden hoch vergütet – eine interventionsfreie natürliche Geburt jedoch bringt, trotz ihres Betreuungsaufwandes, im Vergleich kaum Geld. Dabei unterscheidet sich die Vergütung einer Geburt für eine Hebamme nach dem Geburtsort:

  • eine Geburt im häuslichen Umfeld wird mit 638,75 Euro vergütet (stand 10/2020)
  • eine Geburt im Geburtshaus mit 526,38 Euro (stand 10/ 2020)
  • Besonders niedrig ist die Vergütung von Beleggeburten in Kliniken.

Grüne Position:
Wir Grünen setzen uns auf allen Ebenen für eine bessere Vergütung der Hebammenleistungen ein. Ein Instrument dafür ist ein verbindliches, bundeseinheitliches Personalbemessungsinstrument für Kreißsäle, das den tatsächlichen Arbeitsaufwand rund um eine Geburt ermittelt. Es soll sicherstellen, dass die Vorhaltung von ausreichend Personal für die wesentlichen Phasen der Geburt für die Kliniken abrechenbar ist. Hier muss die Bundesregierung aktiv werden. Daneben bedarf das Ungleichgewicht in der Vergütung zwischen der zeit- und betreuungsintensiven physiologischen Geburt und dem Kaiserschnitt einer Reform. Dass Kliniken im bestehenden Vergütungssystem wirtschaftliche Probleme bekommen, wenn sie die Kaiserschnittrate senken, ist nicht akzeptabel. Dafür muss es neue Abrechnungsmodelle geben, die die physiologische Geburt endlich ihrem Betreuungsaufwand entsprechend vergüten. Eine veränderte Vergütung würde auch helfen, die im weltweiten Vergleich in Deutschland hohe Kaiserschnittrate von über 30% zu senken und die natürliche Geburt zu stärken. Laut WHO besteht nur in rund 10% der Geburten eine medizinische Notwendigkeit für einen Kaiserschnitt.

Akademisierung


Die Anforderungen an den Beruf der Hebamme steigen. Hebammen übernehmen heute weit mehr und andere Aufgaben als noch beispielsweise in den 1980er Jahren. Die EU-Richtlinie 2013/55/EU sieht deshalb bis zum Jahr 2020 eine zwölfjährige Schulbildung als Bedingung für die Ausbildung und damit auch die Akademisierung der Hebammenausbildung vor. Als Grundlage dafür müssen Akademisierung und Forschung voran gebracht werden. Gleichzeitig muss die Ausbildung weiterhin einen hohen berufspraktischen Anteil beinhalten. Die Bundesregierung will laut Koalitionsvertrag das Hebammengesetz reformieren und neu fassen und damit die Grundlage für die Akademisierung legen. Im Rahmen des Programms „Akademisierung der Gesundheitsfachberufe“ werden in Baden-Württemberg aktuell Hebammenstudiengänge an der Universität Tübingen, der DHBW Stuttgart, der DHBW Heidenheim und der DHBW Karlsruhe gefördert.

Übersicht über die Ausbildung in Baden-Württemberg: (Stand: Februar 2021)

  • Hochschulen Akademische Ausbildungsplätze: 165 Studienanfängerplätze
  • DHBW Stuttgart, Heidenheim und Karlsruhe Studiengang:105 Plätze (DHBW zusammen) 
  • Universität Tübingen Studiengang: Hebammenwissenschaft (primärqualifizierend) 60 Plätze

Vollakademisierung wird zum Wintersemester 2021/22 erreicht. Zum Wintersemester 2021/2022 werden 95 zusätzliche Studienananfängerplätze für Bachelorstudierende eingerichtet.

  • Universität Freiburg: 35 Studienanfängerplätze
  • Hochschule Frutwangen: 40 Studienanfängerplätze
  • An den bestehenden Standorten der DHBW werden zudem 20 weitere Plätze eingerichtet
Beleghebammen, Schiedsspruch


Beleghebammen sind freiberuflich tätige Hebammen, die ihre Leistung in der Klinik entweder in der Eins-zu-eins-Betreuung oder im sog. Belegteam anbieten. Sie rechnen ihre Leistungen direkt mit den Krankenkassen ab. Gut 20 Prozent aller Geburten in Krankenhäusern werden von Beleghebammen betreut. Stand 2016 arbeiteten 176 Beleghebammen und –entbindungspfleger an 15 Kliniken in Baden-Württemberg. Im Herbst 2017 hat nach langer Diskussion die Schiedsstelle über eine Erhöhung der Vergütung und damit einhergehend über neue Abrechnungsmodalitäten für Beleghebammen entschieden. Die Schiedsstelle besteht aus neun Mitgliedern: drei von den Hebammenverbänden, drei vom GKV-SV und den gesetzlichen Krankenkassen und drei unabhängige Mitglieder mit einem unabhängigen Vorsitzenden. Sie muss eine Entscheidung fällen, wenn keine einvernehmliche Entscheidung von Verbänden und Krankenkassen erzielt werden kann. Der Schiedsspruch bringt nur eine geringe Vergütungserhöhung für freiberufliche Hebammen – die pauschale Vergütung von bislang 270 Euro für die intensive und oft Stunden währende Betreuung einer physiologischen Geburt wird um 17 Prozent erhöht. Weitere Erhöhungen schließt der Schiedsspruch dagegen bis 2020 aus. Im Gegenzug werden neue Regeln für die Arbeit der Hebammen eingeführt. Seit Januar 2018 können Beleghebammen während der Betreuung einer Geburt kaum noch weitere Leistungen, wie eine telefonische Beratung in einer ruhigen Phase der Geburt, abrechnen. Auch wenn sie faktisch, etwa durch Personalmangel, drei Geburten gleichzeitig betreuen müssen, können sie davon nur zwei Betreuungen abrechnen. Die Neuregelungen bringen einen hohen zusätzlichen Dokumentationsaufwand und damit noch weniger Zeit, sich um die Frauen zu kümmern.

Grüne Position:
Ein guter Betreuungsschlüssel in der Geburtshilfe ist notwendig, sowohl für freiberufliche wie auch für angestellte Hebammen. Eine 1:1-Betreuung in den wesentlichen Phasen der Geburt ist auch das Ziel von uns Grünen. Dafür muss aber zunächst dafür gesorgt werden, dass ausreichend Hebammen an den Kliniken vorhanden sind und diese ausreichend vergütet werden. Der Schiedsspruch macht aber den zweiten vor dem ersten Schritt: er ändert nichts an der prekären Situation der Hebammenversorgung, bereits jetzt sind vielerorts zu wenige Hebammen an den Kliniken vorhanden. Um eine Eins-zu-zwei-Betreuung umzusetzen, benötigt es ausreichend Hebammen und eine passende Arbeitsorganisation. Deshalb setzen wir Grünen uns für eine umfassende Lösung ein: dafür, dass die Angemessenheit der Hebammenvergütung gesetzlich verbindlicher gestaltet wird, für neue Personalbemessungsinstrumente, die eine gute Betreuung sicherstellen, und für neue Abrechnungsmodelle, die die physiologische Geburt endlich ihrem Betreuungsaufwand entsprechend vergüten.

Haftpflichprämien


Die steigenden Haftpflichtprämien sind ein zentrales Problem in der Geburtshilfe. In den vergangenen Jahren sind die Prämien kontinuierlich angestiegen, seit 01.07.2017 beträgt die jährliche Haftpflichtprämie für Hebammen, die Geburtshilfe anbieten, 7.595,46 Euro. Hintergrund ist, dass für die Versicherungen die Kosten, um geburtshilfliche Schäden zu regulieren, in den letzten Jahren drastisch angestiegen sind. Gründe sind die steigende Lebenserwartung der Kinder sowie zunehmende Regressforderungen durch Krankenkassen und Kommunen. Auch wenn die Zahl der geburtshilflichen Fehler seit Jahren konstant sehr gering bleibt, steigen deshalb die Kosten. Daher weigern sich viele Versicherungen, das geburtshilfliche Risiko noch zu versichern, und die wenigen verbliebenen Versicherer legen die erwarteten Kosten auf die Prämien um. Betroffen sind davon alle Hebammen, die die Gruppenhaftpflichtversicherung des Deutschen Hebammenverbands nutzen. Für die in der Geburtshilfe freiberuflich – in der Hausgeburtshilfe, in Geburtshäusern oder als Beleghebammen in Kliniken – tätigen Hebammen sind die Haftpflichtprämien ein besonderes Problem, weil sie das Geld dafür erst einmal erwirtschaften müssen. Die steigenden Haftpflichtprämien stellen auch Belegärzt*innen, die auch Geburten im Krankenhaus betreuen, zunehmend vor Probleme. Für sie beträgt bei Neuabschluss einer Haftpflichtversicherung die jährliche Prämie aktuell rund 70.000 Euro. Das ist neben dem Mangel an Fachärzt*innen ein weiterer Grund, warum Kliniken wie in Münsingen oder das Charlottenhaus in Stuttgart aktuell keine Nachfolger*innen für die Belegärzt*innen auf ihren Geburtsstationen finden.

Sicherstellungszuschlag für die Haftpflichtprämien


Die steigenden Haftpflichtprämien werden seit Juli 2015 gemäß dem aktuellen Vergütungsvertrag in Form des Sicherstellungszuschlages ausgeglichen. Dieser wird auf Antrag der Hebamme und erst rückwirkend ausbezahlt. Mit dem Sicherstellungszuschlag ist eine Zwischenlösung gefunden worden, die für freiberuflich in der Geburtshilfe tätige Hebammen den Sicherstellungszuschlag bis zu einer maximalen Höhe von aktuell 5.547 Euro abdeckt. Damit müssen die Hebammen immer knapp 2000 Euro ihrer Haftpflichtkosten selbst tragen. Der Vertrag zwischen den Krankenkassen und den Hebammenverbänden wurde durch einen Schiedsspruch am 25.9.2015 festgesetzt. Nach dem Schiedsspruch müssen Hebammen mindestens vier Geburten pro Jahr und mindestens eine pro Quartal begleiten, um den Sicherstellungszuschlag zu erhalten. Dabei zählt die Geburtshilfe bei Privatpatientinnen nicht. Gleichzeitig wurde die Entscheidung, ob eine Hausgeburt möglich ist, auf die Ärztin übertragen, und es wurden formale, wissenschaftlich nicht belegte Kriterien eingeführt, die eine Hausgeburt bzw. deren Vergütung durch die Kassen von vornherein ausschließen, wie etwa ein um drei Tage überschrittener Geburtstermin. Dadurch werden viele Hausgeburten kurzfristig ausgeschlossen, so dass Hebammen Hausgeburten kaum noch verbindlich planen und teilweise die Mindestmenge an Geburten im Jahr deshalb nicht erreichen können. Alle in der Geburtshilfe tätigen Hebammen müssen den Haftpflichtausgleich je einzeln schriftlich beantragen. Hebammen, die den Sicherstellungszuschlag erhalten, müssen in Vorleistung gehen und die Haftpflichtprämie zunächst vorfinanzieren. Erst nach einem halben Jahr können sie den Sicherstellungszuschlag beantragen und die Teilerstattung erhalten. Grüne Position: Aus Sicht von uns Grünen ist der Sicherstellungszuschlag keine Lösung. Für die steigenden Haftpflichtprämien muss eine grundsätzliche und dauerhafte Lösung gefunden werden. Die Berufshaftpflicht für Gesundheitsberufe sollte reformiert und nach den Prinzipien der gesetzlichen Unfallversicherung umgestaltet werden. Die Haftpflicht für Hebammen und Ärzt*innen in der Geburtshilfe soll darin integriert werden. Dafür setzen wir uns auf Bundesebene ein.

Nationales Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“


Das Nationale Gesundheitsziel wurde von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe, an der 30 Organisationen von Hebammen und Gynäkolog*innen über Kinderärzt*innen und Krankenkassen bis hin zu pro familia vertreten waren. Das Nationale Gesundheitsziel gibt klare und eindeutige Empfehlungen für eine gute Betreuung und Versorgung in allen Phasen von der Schwangerschaft bis ins erste Lebensjahr. Im Einklang mit diesen Empfehlungen setzen wir Grünen uns für einen Blick auf Schwangerschaft und Geburt ein, der diese als vitale Lebensphase im Sinne der Salutogenese begreift und wegkommt von der risikoorientierten und krankheitsbezogenen Sicht darauf. Dafür muss auch das kooperative Zusammenwirken zwischen Ärzt*innen und Hebammen im Kreißsaal weiter gefördert werden, beispielsweise durch interdisziplinäre Fort- und Weiterbildungen und durch mehr Entscheidungsbefugnisse für Hebammen. Die Möglichkeit, voneinander zu lernen – interdisziplinär zwischen Hebammen und Ärzt*innen, aber auch zwischen Hebammen untereinander – ist wesentlich, um die Qualität zu verbessern, schwierige Situationen in der physiologischen Geburt zu meistern und gemeinsam Erfahrungen zu sammeln. Die Ziele des Nationalen Gesundheitsziels Gesundheit rund um die Geburt:

  • Ziel 1: Eine gesunde Schwangerschaft wird ermöglicht und gefördert.
  • Ziel 2: Eine physiologische Geburt wird ermöglicht und gefördert.
  • Ziel 3: Die Bedeutung des Wochenbetts und die frühe Phase der Elternschaft sind anerkannt und gestärkt.
  • Ziel 4: Das erste Jahr nach der Geburt wird als Phase der Familienentwicklung unterstützt. Eine gesunde Entwicklung von Eltern und Kind wird ermöglicht und gefördert.
  • Ziel 5: Lebenswelten und Rahmenbedingungen rund um die Geburt sind gesundheitsförderlich gestaltet.

Mehr Informationen zum Nationalen Gesundheitsziel auf der Seite der Gesundheitsziele.
Das Nationale Gesundheitsziel zeigt, dass das Wissen um eine gute Geburt und Geburtshilfe vorhanden ist, eigentlich wissen wir genau, was notwendig ist. Aber an der Umsetzung hapert es: das Nationale Gesundheitsziel hat nur Empfehlungscharakter, es ist nicht verbindlich.