Aktuelle Infos Energie

Informationen zur Solarenergie

Das Land Baden-Württemberg unterstützt den Ausbau der Solarenergie mit zahlreichen Maßnahmen. Außerdem gibt es vielseitige Informations- und Beratungsangebote für Bürgerinnen und Bürger.

Wie Baden-Württemberg den Ausbau der Solarenergie unterstützt
  • Festlegung eines Flächenziels für Windkraft- und Freiflächenphotovoltaikanlagen in Höhe von zwei Prozent der Landesfläche
  • Schaffung der Möglichkeit, auch Flächen in benachteiligten Gebieten für PV-Freiflächen-Analgen zu nutzen.
  • Solaroffensive der Landesregierung: Maßnahmen, die besonders die Beratung und Unterstützung für Anlagenbetreiber*innen ausbauen sowie Anreize durch Förderprogramme setzen. Z.B.:
    – Förderprogramm „netzdienliche PV-Batteriespeicher“
    – Förderprogramm für effiziente Wärmenetze
    – Förderwettbewerb „Regionale Photovoltaiknetzwerke“

    – Etablierung von Mieterstrommodellen
  • Installation von PV-Anlagen auf Dächern von Landesliegenschaften und anderen Flächen des Landes. Bis 2030 wird jedes geeignete Dach in Landeseigentum mit Photovoltaik belegt.
  • Unterstützung von (zukünftigen) Anlagenbetreiber*innen beim Überwinden bürokratische Hürden durch ein umfassendes Informations- und Beratungsangebot.
  • Einführung einer PV-Pflicht für alle neuen Gebäude, im Bestand bei grundlegenden Dachsanierungen und beim Neubau von Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen.
  • Änderung des Denkmalschutzgesetzes, so dass PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden i.d.R. zu genehmigen sind.
  • Unterstützung des Ausbaus von Agri-PV durch Erprobungsanalgen in Baden-Württemberg und den Einsatz für geeignete Rahmenbedingungen auf Bundesebene.
  • Förderung der Weiterentwicklung und Erprobung von Floating-PV auf Baggerseen
  • Förderung von Parkplatz-PV
  • Einrichtung einer Task Force um die Zeit zwischen Planung, Genehmigung und Inbetriebnahme für Anlagen zur erneuerbaren Stromerzeugung mindestens zu halbieren.
  • Einsatz auf Bundesebene dafür, die Hemmnisse beim Ausbau der Solarenergie abzubauen.

 

Freiflächen-PV


Um den Ausbau der Solarenergienutzung schnell voranzubringen werden auch PV-Freiflächenanlagen benötigt. In den Regionalplänen müssen deshalb Gebiete in einer Größenordnung von mindestens 2 % der jeweiligen Regionsfläche für die Nutzung von Windenergie und Photovoltaik auf Freiflächen festgelegt werden. Die Landesregierung hat 2017 die Anzahl an Flächen erweitert, auf denen solche Anlagen gebaut werden dürfen. Wo sich solche Acker- und Grünlandflächen befinden kann dieser Karte entnommen werden. Die Entscheidung darüber, ob und wo auf den möglichen Flächen Freiflächen-PV-Anlagen gebaut werden liegt bei den Kommunen. Das Umweltministerium BW hat einen Handlungsleitfaden erstellt, der Kommunen bei dem Thema Freiflächen-PV-Anlagen unterstützt.

Die Landesregierung hat eine Task Force Erneuerbare Energien eingesetzt um Rahmenbedingungen zu vereinfachen und bürokratische Hürden abzubauen. Die Verfahrensdauer bis zu Inbetriebnahme einer Anlage zur erneuerbaren Energieerzeugung sollte mindestens halbiert werden. Mit vielen Maßnahmen wurde die Verfahrensdauer verkürzt und der Ausbau vorangebracht. Z.B.:

  • Online-Karte landwirtschaftlicher Flächen: Daten zur Wertigkeit landwirtschaftlicher Flächen steht Projektieren zur Verfügung
  • Erhöhung der Zuschlagsgrenze für PV-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten von 100 auf 500 Megawatt im Jahr. (Mit dem Solarpaket I der Bundesregierung werden benachteiligte Gebiete grundsätzlich für die EEG-Förderung geöffnet und die 500 MW-Grenze somit aufgehoben.)
  • Planhinweiskarte mit sofort erschließbaren Flächen
  • Verfahrensleitfaden für den Bau von Energieanlagen, um allen Beteiligten das Verfahren verständlich darzustellen.
  • Solarenergieanlagen können auf Deponien im vormaligen Wald entstehen
  • Neues Landesplanungsgesetz: Erneuerbare Energien sind von überragendem öffentlichen Interesse. Zudem können Vorranggebiete für Windkraft und Photovoltaik künftig auch in regionalen Grünzügen ausgewiesen werden.

Außerdem wird an der Digitalisierung der Genehmigungsverfahren und der Beschleunigung von Netzausbau und Netzanschlüssen gearbeitet.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt den gesetzlichen Rahmen auf Bundesebene. Es wurde 2022 umfassend novelliert. Einen Überblick über Änderungen für die Solarenergie gibt es hier. Mit der Verabschiedung des Solarpakets I auf Bundesebene wurden 2024 weitere wichtige Verbesserungen für die Solarenergie beschlossen. U.a. wurde die Flächenkulisse für Freiflächen-PV erweitert und ein eigenes Fördersegment für Sonderanalagen wie Agri-, Floarting-, Moor-, und Parkplatz-PV beschlossen.

Informations- und Beratungsangebote für (zukünftige) Betreiber*innen von PV-Anlagen

 

  • PV-Netzwerke

    Als Teil der Solaroffensive wurden in allen 12 Regionen Baden-Württembergs regionale PV-Netzwerke aufgebaut. Ihr Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern sowie anderen lokalen Akteuren dabei zu helfen, die Hürden des Solarausbaus zu überwinden.
    Weitere Informationen unter:
    https://www.photovoltaik-bw.de/pv-netzwerk/pv-themen/.
    Kontakt zu regionalen Netzwerken unter:
    https://www.photovoltaik-bw.de/pv-netzwerke/.
  • Energieagenturen

    Darüber hinaus gibt es in Baden-Württemberg zahlreiche regionale Energieagenturen. Auch sie bieten Beratung und Unterstützung zu erneuerbaren Energien an.
    Auflistung der Energieagenturen unter:
    https://www.kea-bw.de/kommunaler-klimaschutz/regionale-energieagenturen.
  • Energieagentur des Landes Baden-Württemberg

    Auch die KEA, die Energieagentur des Landes Baden-Württemberg, bietet Fachwissen und Unterstützung zu zahlreichen Themen des Klimaschutzes. Ihre Zielgruppe sind v.a. Kommunen, aber auch Verbände und Bürger*innen.
    Informationen zur KEA unter: https://www.kea-bw.de/.

 

Weiterbetrieb von PV-Anlagen nach dem Ende der 20-jährigen EEG-Förderung


Ab 2021 wurden die ersten Analgen, die von der EEG-Einspeisevergütung profitierten, über 20 Jahre alt und erhielten keine reguläre EEG-Einspeisevergütung mehr.

Seither gilt für Anlagen, die altersbedingt aus der EEG-Förderung fallen: Wenn Anlagenbetreiber*innen nichts unternehmen, werden sie automatisch einer neu geschaffenen Einspeisevergütung zugeordnet. Der Netzbetreiber muss den Strom weiterhin abnehmen.

Die entsprechende Einspeisevergütung setzt sich zusammen aus dem Jahresmarktwerts des Stroms, abzüglich Vermarktungskosten. 

In den Jahren 2012 bis 2020 betrug der Jahresmarktwert Solar zwischen 2,9 und 4,5 ct/kWh. 2021 war er mit 7,5 ct/kWh deutlich höher. 2022 ist der Jahresmarktwert nochmal gestiegen auf 22,3 ct/kWh. 2023 lag er bei 7,2 ct/kWh. Die Vermarktungskosten werden vom Übertragungsnetzbetreiber veröffentlicht. Für das Jahr 2022 wurden 0,184 ct/kWh Vermarktungskosten abgezogen. 2023 wurden 0,0 ct/kWh Vermarktungskosten abgezogen. 2024 werden 1,8 ct/kWh Vermarktungskosten erhoben.

So können auch ältere Anlagen unkompliziert weiterbetreiben werden. Das ist wichtig, denn für die Energiewende zählt jede Anlage.

Um die Anlage mit dieser Einspeisevergütung wirtschaftlich zu betreiben ist es meist sinnvoll, einen möglichst hohen Anteil des Stroms selbst zu verbrauchen (dessen Einkaufswert betrug im Jahr 2022 durchschnittlich 37 ct/kWh). Der Eigenverbrauch des Stroms ist nun möglich, ohne dass dafür ein intelligentes Messsystem verbaut werden muss. Auf den selbst verbrauchen Strom muss keine EEG-Umlage bezahlt werden, diese wurde abgeschafft. Für die Nutzung des Eigenstroms ist ein Umbau am Zählerkasten notwendig.

Informationen und Unterstützung unter:
https://www.photovoltaik-bw.de/pv-netzwerk/pv-themen/ue20-pv-anlagen-was-tun-wenn-nach-20-jahren-die-eeg-foerderung-auslaeuft/.

 

Informationen zu Windkraft

Das Land Baden-Württemberg unterstützt den Ausbau der Windkraft mit verschiedenen Maßnahmen.

Aktuelles zum Thema Windkraft in Baden-Württemberg

  • Festlegung eines Mindest-Flächenziels für Windkraft in Höhe von 1,8 Prozent der Landesfläche
  • Einrichtung einer Task Force, die die Zeit zwischen Planung, Genehmigung und Inbetriebnahme für Anlagen zur erneuerbaren Stromerzeugung mindestens halbieren soll. Dafür werden Rahmenbedingungen vereinfacht und bürokratische Hürden abgebaut. Einige verwaltungstechnische und gesetzliche Änderungen wurden schon umgesetzt. Z.B.:
    • Abschaffung des Widerspruchsverfahens bei Windkraftanalagen. Bei Klagen ist direkt der Verwaltungsgerichtshof zuständig.
    • Personelle Stärkung des Verwaltungsgerichtshofs
    • Organisatorische Stärkung der Genehmigungsstrukturen
    • Auf Initiative des Landes hat die Bundesregierung Landschaftsschutzgebiete weitegehend geöffnet
    • Neues Landesplanungsgesetz: Erneuerbare Energien sind von überragendem öffentlichen Interesse. Zudem können Vorranggebiete für Windkraft und Photovoltaik künftig auch in regionalen Grünzügen ausgewiesen werden.
    • Planhinweiskarte mit sofort erschließbaren Flächen
  • Das Land stellt landeseigene Waldflächen für den Bau von Windrädern zur Verfügung. Eine Vergabeoffensive für Windkraft im Staatsforst wurde gestartet. Das Vergabeverfahren wurde vereinfacht.
  • Der Windatlas liefert Datengrundlage für mögliche Standorte zur Windenergienutzung
  • Das Forum Energiedialog hilft Kommunen Konflikte rund um erneuerbare-Energie-Projekte zu begrenzen.
  • Einsatz dafür, Artenschutz und Windkraft in Einklang zu bringen. Auf Grund der positiven Bestandsentwicklung konnte z.B. der Schwellenwert für die Festlegung eines Rotmilan-Dichtezentrums angehoben werden.
  • Weitere Maßnahmen des Landes 
  • Informationen für Kommunen und Projektierer

 

Kommunaler Klimaschutz

Kommunaler Klimaschutz in Baden-Württemberg

Unsere Lebensmittelpunkte, die Kommunen, sind wichtige Orte, um den Klimaschutz voran zu bringen. Sie können z.B. die Energiewende aktiv gestalten und damit die Treibhausgas-Emissionen bedeutend senken. Es gibt zahlreiche Potentiale für konkrete Klimaschutzmaßnahmen. Inspiration liefern die untengenannten Best-Practice Beispiele. Auf Landesebene versuchen wir die Kommunen bestmöglich bei dieser großen Zukunftsaufgabe zu unterstützen. Es existieren zahlreiche Förderprogramme und ein umfangreiches Informations- und Beratungsangebot. Gleichzeitig passen wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen so an, dass der Klimaschutz vor Ort vorankommt, z.B. mit Hilfe des neuen Klimaschutzgesetzes.

Weiterführende Informationen zu Kommunalem Klimaschutz
Links zu Best-Practice Beispielen aus verschiedenen Bereichen des kommunalen Klimaschutzes
Antrag zu Kommunalem Klimaschutz von Ute Leidig mit der Antwort des Umweltministeriums

 

Kommunale Wärmewende

Kommunale Wärmewende in Baden-Württemberg

Unser Ziel in Baden-Württemberg ist die Klimaneutralität bis 2040. Bis 2030 wollen wir deshalb mindestens 50% Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien decken. Wir wollen ein zukunftsfähiges Energiesystem schaffen, in dem Wärmenetze, dezentrale Erzeugungsanlagen und die Nutzung von Abwärme harmonisch integriert sind. Kommunale Wärmepläne, die Baden-Württemberg als erstes Bundesland eingeführt hat, zeigen den konkreten Weg vor Ort auf. Denn die Kommunen spielen bei der Wärmewende eine zentrale Rolle. 

Weiterführende Informationen

Fragen und Antworten zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie auf folgender Seite Website des Ministeriums für Umwelt, Kima und Energiewirtschaft: FAQ kommunale Wärmeplanung: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

Ergänzend finden Sie weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung auf der Website Landesenergieagentur KEA-BW: FAQ kommunale Wärmeplanung: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

Privatpersonen finden hier Informationen zum Thema Heizungstausch und Sanieren:

 

Informationen zu grünem Wasserstoff

Grüner Wasserstoff für Baden-Württemberg

Für Baden-Württemberg haben wir die Klimaneutralität bis spätestens 2040 als Ziel formuliert. Neben Energieeinsparung und Energieeffizienz ist eine 100 % erneuerbare Energieversorgung das zentrale Element, um die Klimaneutralität zu erreichen. Für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende ist auch der Einsatz von grünem Wasserstoff notwendig.

In einigen Bereichen stellt der Einsatz von grünem Wasserstoff und seinen Folgeprodukten die einzige Möglichkeit zur Dekarbonisierung dar. In anderen Bereichen ist er die sinnvollste und wirtschaftlichste Alternative zu fossilen Energiequellen. Insbesondere für industrielle Anwendungen, die nicht-elektrifizierbar sind, ist der Einsatz von grünem Wasserstoff und seinen Folgeprodukten zentral. Die Entwicklung und Nutzung von marktfähigen Produkten und Anwendungen sollte deshalb zügig vorangebracht werden.

Gleichzeitig ist der Markthochlauf der Wasserstoff-, Brennstoffzellen-, und Elektrolysetechnologie eine große Chance für den Industriestandort Baden-Württemberg. Die Technologien für ein klimaneutrales Wirtschaften hier zu entwickeln und zu produzieren ist ein wichtiger Baustein bei der Transformation der Wirtschaft in das post-fossile Zeitalter und sichert langfristig zukunftsfähige Arbeitsplätze.

Hier finden Sie weiterführende Links zum Thema Wasserstoff:

Weiterführende Links: Informationen und Positionen zu Wasserstoff
  • Wasserstoff-Roadmap Baden-Württemberg 
  • Studie zum Potenzial der Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Industrie in Baden-Württemberg von Roland Berger
  • Studie Baden-Württemberg klimaneutral 2040: Erforderlicher Ausbau der erneuerbaren Energien der Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg
  • Autor*innenpapier von Ingrid Nestle MdB & Dieter Janecek MdB: Hoffnungsträger Wasserstoff 
  • Antrag der Grünen Bundestagsfraktion: Grüne Wasserstoffstrategie – Erneuerbare Energien als Grundstoff der Energiewende 
  • Beschuss der Grünen Delegiertenkonferenz: Grüne Wasserstoffstrategie 
  • Infoseite von Ingrid Nestle MdB zu Wasserstoff 
  • Aufzeichnung Grünes Online-Seminar: Wasserstoff im Energiesystem der Zukunft 
  • Untersuchung des Öko-Instituts e.V.: Die Wasserstoffstrategie 2.0 für Deutschland
Parlamentarische Initiativen von Jutta Niemann zu Wasserstoff