Aktuelle Infos Energie

Informationen zur Solarenergie

Das Land Baden-Württemberg unterstützt den Ausbau der Solarenergie mit zahlreichen Maßnahmen. Außerdem gibt es vielseitige Informations- und Beratungsangebote für Bürgerinnen und Bürger.

Wie Baden-Württemberg den Ausbau der Solarenergie unterstützt
  • Festlegung eines Flächenziels für Windkraft- und Freiflächenphotovoltaikanlagen in Höhe von zwei Prozent der Landesfläche
  • Schaffung der Möglichkeit, auch Flächen in benachteiligten Gebieten für PV-Freiflächen-Analgen zu nutzen.
  • Solaroffensive der Landesregierung: Maßnahmen, die besonders die Beratung und Unterstützung für Anlagenbetreiber*innen ausbauen sowie Anreize durch Förderprogramme setzen. Z.B.:
    – Förderprogramm „netzdienliche PV-Batteriespeicher“
    – Förderprogramm für effiziente Wärmenetze
    – Förderwettbewerb „Regionale Photovoltaiknetzwerke“

    – Etablierung von Mieterstrommodellen
  • Installation von PV-Anlagen auf Dächern von Landesliegenschaften und anderen Flächen des Landes.
  • Unterstützung von (zukünftigen) Anlagenbetreiber*innen beim Überwinden bürokratische Hürden durch ein umfassendes Informations- und Beratungsangebot.
  • Einführung einer PV-Pflicht für alle neuen Gebäude um im Bestand bei grundlegenden Dachsanierungen
  • Einführung einer PV-Pflicht beim Neubau von Parkplätzen ab 35 Stellplätzen
  • Unterstützung des Ausbaus von Agri-PV durch Erprobungsanalgen in Baden-Württemberg und den Einsatz für geeignete Rahmenbedingungen auf Bundesebene.
  • Förderung der Weiterentwicklung und Erprobung von Floating-PV auf Baggerseen
  • Einrichtung einer Task Force, die die Zeit zwischen Planung, Genehmigung und Inbetriebnahme für Anlagen zur erneuerbaren Stromerzeugung mindestens halbieren soll
  • Einsatz auf Bundesebene dafür, die bisherigen Hemmnisse beim Ausbau der Solarenergie abzubauen.

 

Freiflächen-PV


Um den Ausbau der Solarenergienutzung schnell voranzubringen werden auch PV-Freiflächenanlagen benötigt. Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes von 2021 wurde ein neuer Grundsatz der Raumordnung festgelegt. Danach sollen in den Regionalplänen Gebiete in einer Größenordnung von mindestens 2 % der jeweiligen Regionsfläche für die Nutzung von Windenergie und Photovoltaik auf Freiflächen festgelegt werden. Die Landesregierung hat 2017 die Anzahl an Flächen erweitert, auf denen solche Anlagen gebaut werden dürfen. Sie können nun nicht nur auf Konversionsflächen und Seitenrandstreifen von Verkehrswegen, wie durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgesehen, installiert werden, sondern auch in sogenannten „benachteiligten Gebieten“. Wo sich solche Acker- und Grünlandflächen befinden kann dieser Karte entnommen werden. Die Entscheidung darüber, ob und wo auf den möglichen Flächen Freiflächen-PV-Anlagen gebaut werden liegt bei den Kommunen. Das Umweltministerium BW hat einen Handlungsleitfaden erstellt, der Kommunen bei dem Thema Freiflächen-PV-Anlagen unterstützt.

Die Landesregierung hat eine Task Force Erneuerbare Energien eingesetzt. Sie arbeitet daran, Rahmenbedingungen zu vereinfachen und bürokratische Hürden abzubauen. Die Verfahrensdauer bis zu Inbetriebnahme einer Anlage zur erneuerbaren Energieerzeugung soll mindestens halbiert werden. Einige Maßnahmen, mit denen die Verfahrensdauer verkürzt und der Ausbau vorangebracht werden kann, wurden bereits umgesetzt. Z.B.:

  • Online-Karte landwirtschaftlicher Flächen: Daten zur Wertigkeit landwirtschaftlicher Flächen steht Projektieren zur Verfügung
  • Erhöhung der Zuschlagsgrenze für PV-Freiflächenanlagen von 100 auf 500 Megawatt im Jahr
  • Planhinweiskarte mit sofort erschließbaren Flächen
  • Solarenergieanlagen können auf Deponien im vormaligen Wald entstehen
  • Neues Landesplanungsgesetz: Erneuerbare Energien sind von überragendem öffentlichen Interesse. Zudem können Vorranggebiete für Windkraft und Photovoltaik künftig auch in regionalen Grünzügen ausgewiesen werden.

Außerdem wird z.B. gearbeitet an:

  • der Digitalisierung der Genehmigungsverfahren
  • einem Verfahrensleitfaden für den Bau von Energieanlagen. Dieser soll allen Beteiligten die Verfahren verständlich darstellen.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt den gesetzlichen Rahmen auf Bundesebene. Es wurde 2022 umfassend novelliert. Einen Überblick über Änderungen für die Solarenergie gibt es hier. Detaillierte Informationen zum Ausschreibungsverfahren finden Sie hier.

 

Informations- und Beratungsangebote für (zukünftige) Betreiber*innen von PV-Anlagen

 

  • PV-Netzwerke

    Als Teil der Solaroffensive wurden in allen 12 Regionen Baden-Württembergs regionale PV-Netzwerke aufgebaut. Ihr Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern sowie anderen lokalen Akteuren dabei zu helfen, die Hürden des Solarausbaus zu überwinden.
    Weitere Informationen unter:
    https://www.photovoltaik-bw.de/pv-netzwerk/pv-themen/.
    Kontakt zu regionalen Netzwerken unter:
    https://www.photovoltaik-bw.de/pv-netzwerke/.
  • Energieagenturen

    Darüber hinaus gibt es in Baden-Württemberg zahlreiche regionale Energieagenturen. Auch sie bieten Beratung und Unterstützung zu erneuerbaren Energien an.
    Auflistung der Energieagenturen unter:
    https://www.kea-bw.de/kommunaler-klimaschutz/regionale-energieagenturen.
  • Energieagentur des Landes Baden-Württemberg

    Auch die KEA, die Energieagentur des Landes Baden-Württemberg, bietet Fachwissen und Unterstützung zu zahlreichen Themen des Klimaschutzes. Ihre Zielgruppe sind v.a. Kommunen, aber auch Verbände und Bürger*innen.
    Informationen zur KEA unter: https://www.kea-bw.de/.

 

Weiterbetrieb von PV-Anlagen nach dem Ende der 20-jährigen EEG-Förderung


Ab 2021 wurden die ersten Analgen, die von der EEG-Einspeisevergütung profitierten, über 20 Jahre alt und erhielten keine EEG-Einspeisevergütung mehr.

Leider erwogen und erwägen viele Betreiber*innen, ihre Anlagen abzuschalten, weil sie keine wirtschaftliche Möglichkeit für den Weiterbetrieb sahen bzw. sehen und/oder die bürokratischen Hürden zu hoch sind. Wir Grünen wollen das unbedingt verhindern, denn für die Energiewende zählt jede Anlage.

Die ehemalige Bundesregierung hat bis Mitte Dezember 2020 versäumt Zukunftsperspektiven für die Anlagenbetreiber*innen zu schaffen. Nach der bis dahin gültigen Rechtslage hatten Betreiber*innen nur die Möglichkeit auf Eigenverbrauch umzustellen, oder ihren Strom direkt zu vermarkten. Das ist für keine Anlagen meist zu teuer und zu aufwendig.

Im Dezember 2020 hat der Bundestag in letzter Sekunde eine Novelle des EEGs beschlossen. Für diese Anlagen gilt nun: Wenn Anlagenbetreiber*innen nichts unternehmen, werden sie automatisch einer neu geschaffenen Einspeisevergütung zugeordnet. Der Netzbetreiber muss den Strom weiterhin abnehmen.

Die entsprechende Einspeisevergütung setzt sich zusammen aus dem Jahresmarktwerts des Stroms, abzüglich Vermarktungskosten. In den Jahren 2012 bis 2020 betrug der Jahresmarktwert zwischen 2,9 und 4,5 ct/kWh. 2021 war er mit 7,5 ct/kWh deutlich höher. 2022 ist der Jahresmarktwert nochmal gestiegen auf 22,3 ct/kWh. Die Vermarktungskosten betrugen im Jahr 2021 0,4 ct/kWh. Ab 2022 werden sie vom Übertragungsnetzbetreiber veröffentlicht. Für das Jahr 2022 wurden 0,184 ct/kWh Vermarktungskosten abgezogen. 2023 werden 0,0 ct/kWh Vermarktungskosten abgezogen. 

Um die Anlage mit dieser Einspeisevergütung wirtschaftlich zu betreiben ist es meist sinnvoll, einen möglichst hohen Anteil des Stroms selbst zu verbrauchen (dessen Einkaufswert betrug im Jahr 2022 durchschnittlich 37 ct/kWh). Der Eigenverbrauch des Stroms ist nun möglich, ohne dass dafür ein intelligentes Messsystem verbaut werden muss. Auf den selbst verbrauchen Strom muss keine EEG-Umlage bezahlt werden, diese wurde abgeschafft. Für die Nutzung des Eigenstroms ist ein Umbau am Zählerkasten notwendig.

Informationen und Unterstützung unter:
https://www.photovoltaik-bw.de/pv-netzwerk/pv-themen/ue20-pv-anlagen-was-tun-wenn-nach-20-jahren-die-eeg-foerderung-auslaeuft/.

 

Aktuelle regionale Themen

Geplante 110 kV-Leitung zwischen Kupferzell und Rot am See

Um was geht es?
Zwischen Kuperzell und Rot am See wird der Bau einer 110-kV-Hochspannungsleitung durch Netze BW geplant. Die Leitung wird benötigt, da in der Region mehr Strom erzeugt als verbraucht wird. Der genaue Trassenverlauf ist noch nicht festgelegt, eine Machbarkeitsstudie hat sich für eine Erdkabel-Variante zur Verstärkung des Stromnetzes ausgesprochen: zunächst oberirdisch vom Kupferzeller Umspannwerk bis Ilshofen, von Ilshofen aus unterirdisch bis nach Rot am See. Die Entscheidung über den genauen Verlauf wird im Zulassungsverfahren fallen. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird die Öffentlichkeit wieder beteiligt und angehört werden. Die Planung sieht eine Einreichung des Antrages für das Planfeststellungsverfahren im Jahr 2023 vor. Die Bauarbeiten für die neue Trasse sind frühestens 2026 geplant, 2027 könnte diese in Betrieb gehen.

Wie steht Jutta Niemann dazu?
Als zuständige Landtagsabgeordnete vertrete ich die bestmögliche, sprich „verträglichste“ Lösung für die Bürger*innen, was die Trasse anbelangt. Das ist in der Regel die unterirdische Verlegung, auch wenn das mehr kostet. Im Bereich der tangierten Gemeinden habe ich mich für eine Erdverkabelung ausgesprochen. Entlang der Jagsthänge ist die Erdverkabelung aber aus Naturschutzsicht nicht unbedingt die beste Variante, daher haben wir Grüne uns nicht pauschal für eine komplette Erdverkabelung auf der gesamten Trasse ausgesprochen. Im Vordergrund steht vielmehr die Wahl der konfliktärmsten Trasse, um die Belange der Anwohner*innen und des Naturschutzes bestmöglich zu schützen.

Geplanter Netzbooster in Kupferzell

Um was geht es?

In der Umgebung von Kupferzell ist der Bau eines sogenannten Netzboosters geplant. Es handelt sich dabei um einen 250 MW-Batteriespeicher, der zur Netzstabilisierung und Höherauslastung des Netzes dienen soll. So könnten zusätzliche Stromleitungen und weitere Flächeninanspruchnahme verhindert werden, und gleichzeitig Kosten gespart. In einer Untersuchung mehrerer möglicher Standorte für das Pilotprojekt hat sich Kupferzell als am geeignetsten herausgestellt.

Das Projekt der Transnet BW wurde in den Netzentwicklungsplan 2035 aufgenommen, der im Januar 2022 von der Bundesnetzagentur erneut bestätigt wurde. Bevor der Netzbooster tatsächlich gebaut werden kann, muss das Projekt noch ein Planfeststellungsverfahren durchlaufen. Im Rahmen dessen werden rechtliche Fragen geklärt, die Interessen der der Anwohner*innen, der betroffenen Gemeinden und von Verbänden gehört und eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Im Juli 2022 fand eine erste Informationsveranstaltung statt, bei der die Öffentlichkeit über den Standortfindungsprozess und die ermittelte Antragsfläche informiert wurde. Im Oktober 2022 reichte die Transnet BW die ersten Planungsunterlagen ein. Als Genehmigungsbehörde für wird das Regierungspräsidium in Stuttgart über den Bau und dessen Modalitäten entscheiden. Ein Antrag der Kommune vor dem OLG Düsseldorf mit der Absicht, die geplante Anlage aus dem Netzentwicklungsplan herauszunehmen, wurde abgewiesen. Derzeit ist eine Inbetriebnahmen 2025 geplant.

Wie steht Jutta Niemann dazu?
Gemeinsam mit dem grünen Bundestagsabgeordnete Harald Ebner begleite ich das Thema eng, auch durch Gespräche mit den Beteiligten: Mit Transnet als durchführendem Unternehmen, mit Vertreter*innen der Interessensgemeinschaft „Ein Herz für Hohenlohe“, mit der Netzexpertin der Grünen im Bundestag Ingrid Nestle und verschiedenen anderen Akteuren.

 

Informationen zur Windkraft

Das Land Baden-Württemberg unterstützt den Ausbau der Windkraft mit verschiedenen Maßnahmen.

Aktuelles zum Thema Windkraft in Baden-Württemberg

  • Festlegung eines Mindest-Flächenziels für Windkraft in Höhe von 1,8 Prozent der Landesfläche
  • Einrichtung einer Task Force, die die Zeit zwischen Planung, Genehmigung und Inbetriebnahme für Anlagen zur erneuerbaren Stromerzeugung mindestens halbieren soll. Dafür werden Rahmenbedingungen vereinfacht und bürokratische Hürden abgebaut. Einige verwaltungstechnische und gesetzliche Änderungen wurden schon umgesetzt. Z.B.:
    • Abschaffung des Widerspruchsverfahens bei Windkraftanalagen. Bei Klagen ist direkt der Verwaltungsgerichtshof zuständig.
    • Personelle Stärkung des Verwaltungsgerichtshofs
    • Organisatorische Stärkung der Genehmigungsstrukturen
    • Auf Initiative des Landes hat die Bundesregierung Landschaftsschutzgebiete weitegehend geöffnet
    • Neues Landesplanungsgesetz: Erneuerbare Energien sind von überragendem öffentlichen Interesse. Zudem können Vorranggebiete für Windkraft und Photovoltaik künftig auch in regionalen Grünzügen ausgewiesen werden.
    • Planhinweiskarte mit sofort erschließbaren Flächen
  • Das Land stellt landeseigene Waldflächen für den Bau von Windrädern zur Verfügung. Eine Vergabeoffensive für Windkraft im Staatsforst wurde gestartet. Das Vergabeverfahren wurde vereinfacht.
  • Der Windatlas liefert Datengrundlage für mögliche Standorte zur Windenergienutzung
  • Das Forum Energiedialog hilft Kommunen Konflikte rund um erneuerbare-Energie-Projekte zu begrenzen.
  • Einsatz dafür, Artenschutz und Windkraft in Einklang zu bringen. Auf Grund der positiven Bestandsentwicklung konnte z.B. der Schwellenwert für die Festlegung eines Rotmilan-Dichtezentrums angehoben werden.
  • Weitere Maßnahmen des Landes 
  • Informationen für Kommunen und Projektierer

 

Kommunaler Klimaschutz

Kommunaler Klimaschutz in Baden-Württemberg

Unsere Lebensmittelpunkte, die Kommunen, sind wichtige Orte, um den Klimaschutz voran zu bringen. Sie können z.B. die Energiewende aktiv gestalten und damit die Treibhausgas-Emissionen bedeutend senken. Es gibt zahlreiche Potentiale für konkrete Klimaschutzmaßnahmen. Inspiration liefern die untengenannten Best-Practice Beispiele. Auf Landesebene versuchen wir die Kommunen bestmöglich bei dieser großen Zukunftsaufgabe zu unterstützen. Es existieren zahlreiche Förderprogramme und ein umfangreiches Informations- und Beratungsangebot. Gleichzeitig passen wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen so an, dass der Klimaschutz vor Ort vorankommt, z.B. mit Hilfe des neuen Klimaschutzgesetzes.

Weiterführende Informationen zu Kommunalem Klimaschutz
Links zu Best-Practice Beispielen aus verschiedenen Bereichen des kommunalen Klimaschutzes
Antrag zu Kommunalem Klimaschutz von Ute Leidig mit der Antwort des Umweltministeriums

 

Informationen zu grünem Wasserstoff

Grüner Wasserstoff für Baden-Württemberg

Für Baden-Württemberg haben wir die Klimaneutralität bis spätestens 2040 als Ziel formuliert. Neben Energieeinsparung und Energieeffizienz ist eine 100 % erneuerbare Energieversorgung das zentrale Element, um die Klimaneutralität zu erreichen. Für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende ist auch der Einsatz von grünem Wasserstoff notwendig.

In einigen Bereichen stellt der Einsatz von grünem Wasserstoff und seinen Folgeprodukten die einzige Möglichkeit zur Dekarbonisierung dar. In anderen Bereichen ist er die sinnvollste und wirtschaftlichste Alternative zu fossilen Energiequellen. Insbesondere für industrielle Anwendungen, die nicht-elektrifizierbar sind, ist der Einsatz von grünem Wasserstoff und seinen Folgeprodukten zentral. Die Entwicklung und Nutzung von marktfähigen Produkten und Anwendungen sollte deshalb zügig vorangebracht werden.

Gleichzeitig ist der Markthochlauf der Wasserstoff-, Brennstoffzellen-, und Elektrolysetechnologie eine große Chance für den Industriestandort Baden-Württemberg. Die Technologien für ein klimaneutrales Wirtschaften hier zu entwickeln und zu produzieren ist ein wichtiger Baustein bei der Transformation der Wirtschaft in das post-fossile Zeitalter und sichert langfristig zukunftsfähige Arbeitsplätze.

Hier finden Sie weiterführende Links zum Thema Wasserstoff:

Weiterführende Links: Informationen und Positionen zu Wasserstoff
  • Wasserstoff-Roadmap Baden-Württemberg 
  • Studie zum Potenzial der Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Industrie in Baden-Württemberg von Roland Berger
  • Studie Baden-Württemberg klimaneutral 2040: Erforderlicher Ausbau der erneuerbaren Energien der Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg
  • Autor*innenpapier von Ingrid Nestle MdB & Dieter Janecek MdB: Hoffnungsträger Wasserstoff 
  • Antrag der Grünen Bundestagsfraktion: Grüne Wasserstoffstrategie – Erneuerbare Energien als Grundstoff der Energiewende 
  • Beschuss der Grünen Delegiertenkonferenz: Grüne Wasserstoffstrategie 
  • Infoseite von Ingrid Nestle MdB zu Wasserstoff 
  • Aufzeichnung Grünes Online-Seminar: Wasserstoff im Energiesystem der Zukunft 
  • Infoseite der Frauenhofer-Gesellschaft zu Wasserstoff 
  • Untersuchung des Öko-Instituts e.V.: Die Wasserstoffstrategie 2.0 für Deutschland
Parlamentarische Initiativen von Jutta Niemann zu Wasserstoff