Kommunale Wärmeplanung und Förderung von Bürgerenergiegenossenschaften: Diese beiden Themen standen im Zentrum der Klausur des Arbeitskreises Umwelt, Klima und Energiewirtschaft der grünen Fraktion am 14. und 15. September in Bad Boll. Beide Themen haben aktuell eine hohe Relevanz.
Mit dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz hat das Land Baden-Württemberg die Grundlagen für die kommunale Wärmeplanung gelegt. Die großen Kreisstädte müssen den Regierungspräsidien bis zum 31. Dezember 2023 einen Wärmeplan vorlegen, kleinere Kommunen bekommen eine Förderung für die Erstellung von Wärmeplänen. Damit nimmt Baden-Württemberg bundesweit eine Vorreiterrolle ein.
Die Abgeordneten tauschten sich mit Dr. Sandra Teuber, Klimaschutzbeauftragte der Stadt Göppingen, und Anselm Laube, Geschäftsführer Energieagentur Kreis Ludwigsburg über Erfahrungen und Herausforderungen bei der Erstellung der kommunalen Wärmepläne aus. Besprochen wurde, unter anderem die Notwendigkeit passgenauer Weiterbildungskonzepte zum Kompetenzaufbau in den Kommunen und Frage der Vereinfachung von Fördermodalitäten.
Jutta Niemann betonte: „Es ist wichtig, nach Erstellung der Wärmepläne schnellstmöglich die nächsten Schritte anzugehen, damit die Bürgerinnen und Bürger weiter von der Vorreiterrolle Baden-Württembergs profitieren können“
Bürgerenergiegenossenschaften leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Bürger*innen werden selbst aktiv, bestimmen den Ausbau der Erneuerbaren Energien mit und profitieren auch davon. So geht dezentrale Energieversorgung. Die Abgeordneten tauschten sich mit mehreren Fachleuten über die Erfahrungen und die aktuellen Fragestellungen dazu aus.
Ein zentrales Thema war, wie Bürgerenergiegenossenschaften durch das Land unterstützt werden können: Für die Bürgerenergiegenossenschaften sollten die Ausschreibungsbedingungen weiter vereinfacht und verschlankt werden. Außerdem sollte die Finanzierung von Wärmenetzen durch die Ausweitung von Bürgschaftsprogrammen unterstützt werden.
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