Landtag diskutiert über Änderung des Klimaschutzgesetzes

Die Regierungsfraktionen im Landtag haben ein neues Klimaschutzgesetz für Baden-Württemberg eingebracht. Als Sprecherin für Klima- und Energiepolitik habe ich die Rede im Landtag für die Grüne Fraktion gehalten. Darin habe ich die Eckpunkte und auch unsere Motivation für diese Gesetzesänderung skizziert:

„Klimaschutz heißt vorausschauendes Handeln. Wir erleben immer drängender was die Klimaerwärmung für uns bedeutet, ganz konkret hier in Deutschland.  Es gilt, mutig, entschlossen und schnell zu handeln. Heute, nur elf Wochen nach der Vorstellung des neuen grün-schwarzen Koalitionsvertrags, legen wir – die Fraktionen Grüne und CDU – mit diesem Gesetzentwurf eine bedeutende Weiterentwicklung des baden-württembergischen Klimaschutzgesetzes vor. 

Ambitionierter Klimaschutz ist notwendig – und gleichzeitig ist ambitionierter Klimaschutz auch eine große Chance: 
Wir GRÜNE wollen, dass die Zukunftstechnologien für klimaneutrales Wirtschaften hier in Baden-Württemberg entwickelt werden – denn diese Technologien werden in Zukunft in der ganzen Welt gefragt sein. – Und wir werden der Welt zeigen, dass Klimaschutz in einer starken Wirtschaftsregion richtig gut funktioniert.   

Dieses Gesetz macht einen Unterschied. Wir stellen der Klimakrise jetzt konkrete Maßnahmen entgegen: 

Mit der Ausweitung der PV-Pflicht sichern wir Baden-Württemberg eine Versorgung mit klimafreundlicher Energie, indem wir unsere Dächer zur Stromproduktion nutzen. Ergänzend zur PV-Pflicht für neue Nichtwohngebäude ab Januar 2022, werden schon ab Mai nächsten Jahres auch alle neugebauten Wohnhäuser mit PV-Anlagen ausgestattet. Auch neugebaute Parkplätze ab 35 Stellplätzen werden zukünftig mit PV-Anlagen überdacht. Damit schaffen wir viele neue Anlagen zur nachhaltigen Stromproduktionen auf schon versiegelten Flächen und gleichzeitig ein Investitionsprogramm für unseren Mittelstand.

Zusätzlich sind die neuen PV-Anlage für die Eigenheimbesitzerin ein echter Gewinn: Der Strom vom eigenen Dach ersetzt den Kauf von Strom aus dem Netz. Nach etwa 10 Jahren hat sich solch eine Eigenstromanlage in der Regel selbst bezahlt und spart der Eigentümerin in der weiteren Zeit zusätzliches Geld.  Gleichzeitig haben wir im Gesetz die Möglichkeit geschaffen, die PV-Pflicht auch über eine Dachverpachtung zu erfüllen.

Auch beim Ausbau der Windkraft und Freiflächen-PV werden wir in Baden-Württemberg nun schneller. Wir werden den Erneuerbaren Energien mehr Flächen zur Verfügung stellen. Bei der Regionalplanung werden zukünftig mindestens 2% der Regionalfläche für Freiflächen-PV und Windkraftanlagen ausgewiesen werden müssen.

Mit dem Gesetz führen wir in Baden-Württemberg zudem einen Klima-Sachverständigenrat ein, der den Landtag und die Regierung unabhängig berät. Damit stellen wir sicher, dass sich das Handeln der Landesregierungen stets an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert und schnell und präzise auf neue Entwicklungen reagieren kann.

Mit diesem Klimaschutzgesetz bringen wir nicht nur konkrete Maßnahmen gegen die Klimakrise voran. Wir setzen auch eine neue Messlatte für alle Industrieländer und Regionen. Denn wir schreiben fest: Baden-Württemberg wird bis 2040 klimaneutral sein. Wie dies gelingen kann, wird die Landesverwaltung zeigen: Denn unsere eigene Landesverwaltung wird schon 2030 klimaneutral sein.

Dieser Gesetzestext ist das modernste und ambitionierteste Klimaschutzgesetz in ganz Deutschland. Und trotzdem ist es nur ein erster Zwischenschritt. Wir sind noch lange nicht am Ziel – denn unser Ziel ist nichts Geringeres als der Erhalt unserer Lebensgrundlage und dafür müssen wir das 1,5 ° Ziel einhalten. Damit uns das gelingt, müssen wir mit weiteren Maßnahmen die Klimakrise eindämmen. Im Koalitionsvertrag haben wir dazu schon die Voraussetzungen geschaffen. Wir werden mit dem IEKK, dem Klimaschutzsofortprogramm und einer zeitnahen weiteren Novellierung des Klimaschutzgesetzes weitere Maßnahmen auf den Weg bringen.“

Die vollständige Rede können Sie sich hier anschauen.

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