Die für Windkraft geeigneten Flächen im Staatswald werden nicht ausgeschöpft. Es werden derzeit nicht einmal 15 Prozent der windhöffigen Flächen verpachtet. Durch einen willkürlich gezogenen 1000m-Abstand zur Wohnbebauung werden für Windkraft geeignete Flächen aus dem Verfahren genommen – bevor überhaupt festgestellt wird, ob es Bedenken gibt, etwa bezüglich Naturschutz und Bundesimmissionsschutzgesetz. Damit werden Entscheidungen der Genehmigungsbehörden vorweg genommen, die überprüfen, ob geplante Windenergieanlagen im Einklang mit dem Immissionsschutz und dem Natur- und Artenschutz stehen. Das macht die Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum auf eine Kleine Anfrage deutlich, die die grüne Landtagsabgeordnete Jutta Niemann gemeinsam mit ihren Kollegen Josha Frey und Reinhold Pix gestellt hatte.
„Wenn die Energiewende im Land gelingen soll, dann brauchen wir einen soliden Mix aus Erneuerbaren Energien. Die Windkraft spielt hier eine zentrale Rolle. Deshalb erwarte ich von Minister Hauk deutlich mehr Anstrengungen für den Windkraftausbau – auch im Staatswald. Daneben hat der landeseigene Betrieb ForstBW 2017 knapp 1,8 Millionen Euro Pachteinnahmen aus der Vermarktung von Windkraftflächen eingenommen. Das ist also auch haushaltspolitisch ein wichtiger Posten“, kommentiert Jutta Niemann die Antwort auf ihre Kleine Anfrage.
Die Kleine Anfrage von Jutta Niemann MdL, Josha Frey MdL und Reinhold Pix MdL mit den Antworten des Ministeriums für Ländlichen Raum finden Sie hier:
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/3000/16_3927_D.pdf
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