Schiedsspruch wird keine Verbesserung bei Hebammenversorgung bringen

Die pauschale Vergütung für freiberufliche Hebammen an Kliniken steigt, allerdings geknüpft an Bedingungen.  Dies hat Anfang September die zuständige Schiedsstelle entschieden, nachdem Hebammenverbände und  Gesetzliche Krankenkassen zu keiner Einigung kamen. Der Schiedsspruch bringt nur eine geringe Vergütungserhöhung für freiberufliche Hebammen – die pauschale Vergütung von bislang 270 Euro für die intensive und oft Stunden währende Betreuung einer physiologischen Geburt wird um 17 Prozent erhöht. Weitere Erhöhungen schließt der Schiedsspruch dagegen bis 2020 aus. Im Gegenzug werden neue Regeln für die Arbeit der Hebammen eingeführt, ohne dass die Qualität für Schwangere und Gebärende besser wird. So können freiberufliche Hebammen zukünftig nur noch maximal 2 Geburten gleichzeitig abrechnen – selbst eine telefonische Beratung in einer ruhigen Phase der Geburt kann in Zukunft nicht mehr mit den Krankenkassen abgerechnet werden.

Aus Sicht von Jutta Niemann, in der grünen Landtagsfraktion zuständig für das Thema Hebammen und Geburtshilfe, ändert dieser Schiedsspruch nichts an der prekären Situation der Hebammenversorgung, sondern macht einmal mehr die wachsenden Probleme und den Personalmangel in der Geburtshilfe deutlich: „Die Arbeitsfreiheit der Hebammen wird eingeschränkt, aber damit wird die Qualität in der Geburtshilfe nicht besser. Stattdessen muss es hier politische Taten geben: die Bundesregierung muss ein verpflichtendes Personalbemessungsinstrument für Kreißsäle einführen, das grundsätzlich von einer 1:1-Betreuung durch Hebammen in wesentlichen Phasen der Geburt ausgeht, so dass die Betreuung und die Vorhaltung des Personals für die Kliniken abrechenbar ist. Dafür setzen wir Grünen uns auf Bundesebene schon lange ein. Betreuung und genauso Personalmangel und Unterversorgung in der Geburtshilfe müssen auf verschiedenen Ebenen angegangen werden, deshalb setzen wir Grünen uns für eine umfassende Lösung ein: dafür, dass die Angemessenheit der Hebammenvergütung  gesetzlich verbindlicher gestaltet wird, für neue Personalbemessungsinstrumente, die eine gute Betreuung sicherstellen, und für neue Abrechnungsmodelle, die die physiologische Geburt endlich ihrem Betreuungsaufwand entsprechend vergüten und damit auch helfen, die Kaiserschnittrate zu senken.“

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