MdL Jutta Niemann: Kommunen profitieren von einem fünfjährigen Vorrang und einem höheren Fördersatz für Projekte der Dorfentwicklung
MdL Jutta Niemann gratuliert der Gemeinde Dörzbach sowie den Ingelfinger Teilorten Criesbach, Diebach, Dörrenzimmern, Eberstal, Hermuthausen , Stachenhausen und Weldingsfelden zur Auswahl als Schwerpunktgemeinden im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR). „Das ist eine besondere Auszeichnung. Die Anforderungen sind hoch, das Auswahlverfahren streng“, so die grüne Landtagsabgeordnete. Die Kommunen hätten nun Planungssicherheit und Fördervorrang bei der Umsetzung ihrer Dorfentwicklungsprojekte. Diese Chance gelte es, nun zu nutzen.
Schwerpunktgemeinden können nur Kommunen werden, die gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern dauerhaft angelegte Entwicklungskonzepte erstellen – für ihre Dörfer oder auch interkommunal. Die Konzepte werden in einem strengen Auswahlverfahren bewertet. Aspekte wie die Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung, Natur- und Artenschutz, flächensparende Siedlungsentwicklung fließen ein. Der Aufwand wird belohnt: Die Kommunen haben Vorrang bei der Förderung im ELR-Programm und können auch höhere Fördersätze erreichen. „Wir haben dieses Instrument in der vergangenen Wahlperiode eingeführt, um gezielt Anreize für mehr Bürgerbeteiligung und langfristig wirkende Planungen zu setzen“, erläutert Jutta Niemann.
Insgesamt erhielten die Kommunen im Hohenlohekreis im Zeitraum von 2011 bis 2015 über 10,8 Mio. €. aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), die Kommunen aus dem Landkreis Schwäbisch Hall über 18,3 Mio. €. Die Landesmittel flossen in Projekte rund um die Themen Wohnen, Arbeiten und Grundversorgung. Das ELR ist eines der wichtigsten Instrumente zu Förderung der ländlich geprägten Regionen in Baden-Württemberg. Das Programm ist beliebt bei den Kommunen im Ländle: Zwischen 2011 und 2015 lag das Gesamtinvestitionsvolumen bei über 2,4 Mrd. €. Unter anderem wurden nach Angaben der Landesregierung 1.900 Wohnungen gefördert, 7.200 Arbeitsplätze geschaffen und 27.000 Arbeitsplätze gesichert.
Hintergrund zu Schwerpunktgemeinden
Die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde ist nur für wenige Gemeinden möglich – sie ist eine besondere Auszeichnung und ist auf Gemeinden im Ländlichen Raum beschränkt.
Schwerpunktgemeinden zeichnen sich dadurch aus, dass sie einen besonderen Beitrag zur Umsetzung der landespolitischen Zielsetzungen leisten. Schwerpunktgemeinden müssen sich konkrete Ziele geben und Strategien zur Erreichung dieser darlegen. Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb für Schwerpunktgemeinden ist eine umfassende Entwicklungskonzeption unter Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern.
Von besonderer Bedeutung sind hierbei konkrete Aussagen und Ziele
- zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung,
- zum Umgang mit der demographischen Entwicklung sowie
- zu Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft.
Mit der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde verbunden ist ein Fördervorrang für maximal fünf Jahre und ein erhöhter Fördersatz bei gemeinwohlorientierten öffentlichen Projekten. Bewerbungen zur Anerkennung als Schwerpunktgemeinden sind beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium vorzulegen.
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