Die grüne Landtagsabgeordnete Jutta Niemann hat kürzlich zum Stand der Pläne für die Kleincomburg beim Finanzministerium nachgefragt. „Ich finde es wünschenswert, dass dieses großartige Anwesen zukünftig gemeinwohlorientiert genutzt wird. Es bietet ideale Möglichkeiten für sozial, ökologisch und kulturell nachhaltige Projektideen, für gemeinschaftliche Wohnprojekte bzw. generationenübergreifendes Wohnen. Wichtig ist mir auch, dass lokale Akteure wie die Stadt Hall im aktuellen Gutachterverfahren mit einbezogen werden“, unterstreicht Jutta Niemann.
Das Kleinod in der nahen Umgebung der Stadt Schwäbisch Hall, die Kleincomburg, steht nach dem Auszug der Justizvollzugsanstalt schon länger in Teilen leer und wird nicht genutzt. Das Anwesen gehört dem Land Baden-Württemberg. Das Finanzministerium informierte die Landtagsabgeordnete, dass für die weitere Nutzung ein Gutachterverfahren durchgeführt werden soll, in dem alle zuständigen Stellen einbezogen sind, u. a. auch die Stadt Schwäbisch Hall, das Landesamtes für Denkmalpflege und die katholische Kirche. Im Verfahren soll das mögliche Spektrum an Erschließungen und Nutzungen ermittelt werden, die sich mit dem Denkmal vertragen.
Bevor über Nutzungsmöglichkeiten konkret gesprochen wird, müssen erst Fragen zur Erschließung u. ä. geklärt werden. Danach werden Kriterien für mögliche Interessierte definiert, die auch Gemeinwohlinteressen berücksichtigen sollen.
Nach Abschluss der Voruntersuchung ist vorgesehen, die Nutzung der Kleincomburg über das Amt Heilbronn des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg auszuschreiben.
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