Zur Pressemitteilung des Justizministeriums Stadt- und Landkreise erhalten für das Jahr 2020 170 Millionen Euro als Beteiligung des Landes für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung vom 10. Juni 2021 sagt Jutta Niemann MdL:
„Der Landkreis Schwäbisch Hall erhält vom Land in diesem Jahr über 3,7 Millionen Euro für die Unterbringung Geflüchteter. Landesweit werden 170 Millionen Euro ausgezahlt. Damit werden besonderen Leistungen und das Engagement vor Ort bei der Aufnahme und Unterbringung geflüchteter Menschen unterstützt. Diese Freiwilligkeitsleistung zeigt, dass das Land die Kommunen bei ihren vielfältigen Herausforderungen nicht alleine lässt. So sorgen wir gemeinsam dafür, dass Baden-Württemberg ein starkes, buntes und zukunftsfähiges Land bleibt.“
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