„Mit dem neuen Landesgrundsteuergesetz geht Baden-Württemberg einen zukunftsweisenden neuen Weg: Die neue Grundsteuer beschränkt sich auf die Besteuerung des Bodenwertes, unter Ausnahme der darauf stehenden Gebäude. Dies ist ein Erfolg für das Grüne Bodenwertmodell, das auch die kommunalen Landesverbände überzeugen konnte. Es ist gerecht, weil wir Wohngebäude privilegieren und Mehrfamilienhäuser entlasten. Und es hat eine lenkende Wirkung: Es motiviert, baureife Grundstücke tatsächlich zu bebauen,“ ist Jutta Niemann überzeugt.
Das Bodenwertmodell unterstützt unsere wohnungs- und umweltpolitischen Ziele. Es wirkt bodenpreisdämpfend, führt zu einer hohen Mobilisierung ungenutzter Grundstücke und der Grundsatz Innen- vor Außenentwicklung wird unterstützt.
Weil Gebäude ausgenommen sind, wird auch nicht die Schaffung von Wohnraum steuerlich belastet. Im Gegenteil: Zur Entlastung des Wohnbereichs wird auf Ebene der Steuermesszahl eine Privilegierung eingeführt, die von der überwiegenden Nutzung des Grundstücks zu Wohnzwecken abhängig ist. Wie sich das genau auswirkt, kann noch nicht genau gesagt werden, da die neuen Hebesätze noch nicht klar sind. Die Kommunen müssen sie festlegen. Spekulative Berechnungen mit den heute gültigen Hebesätzen führen da nicht weiter.
Was klar ist: Das neue Gesetz legt fest, dass das zukünftige Modell für die Kommunen aufkommensneutral ausfällt. Die kommunalen Spitzenverbände haben zugestimmt, dass die Kommunen nicht mehr, aber auch nicht weniger Einnahmen durch das neue Steuermodell erhalten werden.
Weitere Infos:
https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/grundsteuer/
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