Michelfeld wird zur Schwerpunktgemeinde im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

MdL Jutta Niemann: Kommune profitiert von einem fünfjährigen Vorrang und einem höheren Fördersatz für Projekte der Dorfentwicklung

Fünf Gemeinden sind am Donnerstag (10.09.2020) zu Schwerpunkt Gemeinden im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ernannt worden, unter ihnen auch Michelfeld und Langenburg im Landkreis Schwäbisch Hall. MdL Jutta Niemann gratuliert den Gemeinde zur Auswahl als Schwerpunktgemeinden im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum. 

Schwerpunktgemeinden können nur Kommunen werden, die gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern dauerhaft angelegte Entwicklungskonzepte erstellen – für ihre Dörfer oder auch interkommunal. Die Konzepte werden in einem strengen Auswahlverfahren bewertet. Aspekte wie die Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung, Natur- und Artenschutz, flächensparende Siedlungsentwicklung fließen ein. Der Aufwand wird belohnt: Die Kommunen haben Vorrang bei der Förderung im ELR-Programm und können auch höhere Fördersätze erreichen. „Wir haben dieses Instrument in der vergangenen Wahlperiode eingeführt, um gezielt Anreize für mehr Bürgerbeteiligung und langfristig wirkende Planungen zu setzen“, erläutert Jutta Niemann. „Ich freue mich sehr, dass sich Gemeinden im Landkreis Schwäbisch Hall erfolgreich als Schwerpunktgemeinden beworben haben. Dies zeigt einmal mehr wie engagiert die Gemeinden bei uns in der Region sind. Bei uns im Ländlichen Raum gibt es viel Potential welches durch die Ernennung als Schwerpunktgemeinden noch zusätzlich gefördert wird.“

Hintergrund zu Schwerpunktgemeinden
Die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde ist nur für wenige Gemeinden möglich – sie ist eine besondere Auszeichnung und ist auf Gemeinden im Ländlichen Raum beschränkt.

Schwerpunktgemeinden zeichnen sich dadurch aus, dass sie einen besonderen Beitrag zur Umsetzung der landespolitischen Zielsetzungen leisten. Schwerpunktgemeinden müssen sich konkrete Ziele geben und Strategien zur Erreichung dieser darlegen. Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb für Schwerpunktgemeinden ist eine umfassende Entwicklungskonzeption unter Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern. 

Mit der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde verbunden ist ein Fördervorrang für fünf Jahre und ein erhöhter Fördersatz bei einer Reihe von Projekten.

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