„Die Landesregierung möchte die Situation von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen weiter verbessern und fördert nun nochmalig Gesundheitszentren mit dem Schwerpunkt Geburt“, so MdL Jutta Niemann. „Der Förderaufruf ist jetzt freigeschaltet“.
Der Runde Tisch Geburtshilfe unter Leitung von Staatssekretärin Mielich hatte bereits 2019 die Erprobung lokaler Gesundheitszentren mit Fokus auf geburtshilflicher Versorgung als eine von fünf Maßnahmen beschlossen. Durch eine enge Zusammenarbeit der verschiedenen Berufsgruppen soll die Betreuung der Frauen bedarfsgerecht weiterentwickelt und die flächendeckende Versorgung mit allen Angeboten der Geburtshilfe auf Dauer sichergestellt werden.
Antragsteller können kommunale Körperschaften und/oder geeignete Träger (z.B. Ärztenetze, Hebammen, Krankenhäuser, freie Träger) sein, sofern sie eingetragene juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sind.
Bereits begonnene Projekte sind von einer Förderung ausgeschlossen. Angedacht ist die Förderung von bis zu vier Projekten jeweils vom 15. Oktober 2020 bis maximal zum 31.03.2022. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 110.000 Euro für die gesamte Laufzeit des Projekts.
Förderanträge sind bis zum 31. August 2020 einzureichen.
Der Förderaufruf sowie das Antragsformular sind auf der Website des Ministeriums für Soziales und Integration abrufbar: www.sm.baden-wuerttemberg.de/foerderaufrufe




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