Neue Vorgaben zur Corona-Testung in Schlachtbetrieben

Grüne Wahlkreisabgeordnete erleichtert über neue Vorgaben zur Corona-Testung in Schlachtbetrieben:
„Mit den neuen Maßnahmen zur Prävention und Testung im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus speziell in Schlachtbetrieben geht das Land den richtigen Weg“, stellen die beiden grünen Wahlkreisabgeordneten Harald Ebener (Bundestag) und Jutta Niemann (Landtag) fest.

Das Land hatte am Dienstag durch eine Notverordnung geregelt, dass neben strengen Hygienerichtlinien und ein dem jeweiligen Betrieb angepassten Hygienekonzept die Beschäftigten sich vor der erstmaligen Arbeitsaufnahme sowie zweimal wöchentlich einer Testung auf den Coronavirus unterziehen müssen. Dies gilt für Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeitenden und damit auch für den Schlachthof in Crailsheim.

„Wir begrüßen, dass jetzt das Notwendige getan wird“, unterstreicht Jutta Niemann. „Das schützt die Menschen und die Region. Denn nur regelmäßige Tests können in Betrieben mit Arbeitsabläufen und -bedingungen wie sie in größeren Schlachthöfen gang und gäbe sind, eine Chance bieten, Infektionsherde rasch zu erkennen und einzudämmen. Der Bund muss daneben endlich für grundsätzlich bessere Bedingungen in Schlachthöfen sorgen.“ „Wir hatten vor, uns selbst ein Bild von den Arbeitsbedingungen im Schlachthof Crailsheim zu machen und dort einen vor-Ort-Termin angefragt“, ergänzt Harald Ebner. „Nun ist mit der Verordnung auch ein Besuchsverbot für Externe ausgesprochen worden. Dies ist seuchenhygienisch sicher sinnvoll. Da es gleichzeitig jedoch auch die Transparenz der Betriebe reduziert, erwarten wir, dass das Land die Kontrolldichte hinsichtlich Arbeitsbedingungen erhöht und diese strikt und konsequent auch auf die Wohnsituation der Beschäftigten ausweitet“. An die Bundesregierung gerichtet mahnt auch er an, die Praxis der Beschäftigung durch Subunternehmer in der Schlachtbranche nun auch wirklich gesetzlich zu unterbinden, wie es schon länger angekündigt wird.

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