Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Biene“

Landtagsdebatte zur Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Biene“

MdL Jutta Niemann: „Gesetz für mehr Artenvielfalt ist fast am Ziel“

Ein geplantes Gesetz zur Rettung von Bienen und Artenvielfalt nimmt im Parlament weiter Form an: Die grün-schwarze Koalition hat am Donnerstag im Landtag nun einen entscheidenden Schritt für mehr Natur- und Umweltschutz in Baden-Württemberg gemacht.

Nach längerer Debatte hatten sich die Landesregierung und der Trägerkreis des Volksbegehrens – von Naturschutzverbänden bis zu Landnutzungsverbänden – zur Weiterentwicklung von „Rettet die Biene“ verständigt. Jetzt wurde ein entsprechender Gesetzentwurf für mehr biologische Vielfalt am Mittwoch in den Landtag in Stuttgart eingebracht und dort von den Fraktionen umfassend diskutiert.

„Mit einem Gesetz für mehr Artenvielfalt im eigenen Garten, im öffentlichen Raum und in der Landwirtschaft sind wir auf der Zielgeraden“, sagt die grüne Abgeordnete Jutta Niemann.

„Eine intakte Natur ist uns Grünen ein wichtiges Anliegen. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass es auch in Zukunft genügend Vögel, Bienen und Insekten in unseren Gärten und auf unseren Feldern gibt. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf stärken wir den Arten- und Naturschutz in Baden-Württemberg und setzen bundesweit Standards. Gleichzeitig schaffen wir der Landwirtschaft eine Zukunftsperspektive.“

Wenn das Gesetz vom Landtag verabschiedet wird, wirkt es sich im ländlichen Raum in verschiedenen Formen aus – einige Beispiele sind: Der Anteil des Ökolandbaus soll bis 2030 auf 30 bis 40 Prozent anwachsen, auf Landesflächen wird biologischer Anbau vorgezogen. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln soll auf 40 bis 50 Prozent der Gesamtmenge reduziert werden. Ab 1. Januar 2022 ist der Einsatz aller Pestizide in Naturschutzgebieten verboten – mit Ausnahmeregelungen, beispielsweise für die Weinbaulagen mit Trockenmauern. Auf landeseigenen öffentlichen Grünflächen sollen zudem künftig keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel mehr eingesetzt werden. Das Land will einen landesweiten Biotopverbund auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030 aufbauen. Außerdem werden Streuobstbestände ab einer Größe von 1500 Quadratmeter – was etwa der Größe eines Gartens entspricht – künftig strenger geschützt.

Aber auch im städtischen Bereich und für Privatpersonen wird es beispielsweise folgende Änderungen geben welche große Wirkung erzielen können: Im Gesetz wird rechtlich klargestellt, dass Schottergärten verboten sind. Die Lichtverschmutzung durch Beleuchtung im Außenbereich wird reduziert. Garten- und Parkflächen der öffentlichen Hand sollen künftig insektenfreundlich gepflegt und der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel in Privatgärten in besonders sensiblen Gebieten untersagt werden.

Seit dem Start der grünen Landesregierung stehen Natur- und Artenschutz ganz oben auf der politischen Agenda: Das Land unterstützt mit dem Sonderprogramm Biologische Vielfalt (18 Millionen Euro jährlich) die Artenvielfalt. Parallel haben sich seither die biologisch bewirtschafteten Flächen im Land verdoppelt und die Mittel für Naturschutz verdreifacht.

„Auch im Haushalt haben wir die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung der Eckpunkte geschaffen“, sagt Jutta Niemann. Zusätzlich zu den regulär im Haushalt vorgesehenen Mittel zur Stärkung des Natur- und Artenschutzes hat die Landesregierung weitere Mittel in Höhe von über 60 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2020/2021 bereitgestellt. Diese Mittel dienen unter anderem dem Ausbau des Biotopverbunds, der Pflege von Streuobstbeständen, der Investitionsförderung in der Landwirtschaft, der Umsetzung des Aktionsplans „Bio aus Baden-Württemberg“, oder umfangreichen Beratungsangeboten in den Bereichen Pflanzenschutz und Ökolandbau.

 

Hintergrund-Info:
Nach der ersten Beratung wird der Gesetzentwurf zur „Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz“ (Drucksache 16/8272) an den Landwirtschafts- und an den Umweltausschuss überwiesen. Die Ausschüsse tagen zu dem Entwurf jeweils am 15. und 16. Juli im Landtag von Baden-Württemberg. Nachdem sich die Ausschüsse damit befasst haben, wird der Gesetzentwurf zur zweiten Lesung an das Parlament überwiesen und soll dort noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

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