Soforthilfe für Selbstständige und kleine Unternehmen kommt

MdL Jutta Niemann zu den aktuellen wirtschaftspolitischen Beschlüssen: „Soforthilfe für Selbstständige und kleine Unternehmen kommt.“

Der Landtag hat am Donnerstag in einer Sondersitzung beschlossen, dass die Landesregierung Kredite von bis zu fünf Milliarden Euro zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen aufnehmen darf. Zusätzlich stehen 1,2 Milliarden Euro aus der Rücklage für Haushaltsrisiken bereit.

Die grüngeführte Landesregierung nimmt insbesondere kleinere Unternehmen und Selbstständige in den Blick, die durch unterbrochene Lieferketten, Produktionsstillstand, Quarantänemaßnahmen und Nachfrageausfällen in Folge der Corona-Pandemie unverschuldet in Liquiditätsengpässe kommen. „Wir haben die Corona-Epidemie als Naturkatastrophe für Baden-Württemberg bewertet. Das gibt uns die Flexibilität von den Vorgaben der Schuldenbremse abzuweichen und jetzt die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die wirtschaftlichen Folgen der Krise frühzeitig abzufedern. Mit dem im Soforthilfeprogramm enthaltenen Härtefallfonds können Selbständige und kleine Unternehmen, die von der Coronakrise betroffen sind, schnell und unbürokratisch einen Direktzuschuss erhalten“, so MdL Jutta Niemann.
„Den vielen Selbstständigen, Kulturschaffenden sowie kleinen Unternehmen in der Region brechen durch die Coronakrise ihre Einnahmen weg. Insbesondere in den kulturellen und sozialen Branchen dürften oder könnten oftmals keine Rücklagen gebildet worden sein. Sie müssen jetzt unkompliziert ihre laufenden Kosten abdecken können, denn für sie kommen Kredite über die Hausbank oftmals zu spät. Deshalb haben wir den Weg freigemacht für Hilfen, die den dringenden und kurzfristigen Finanzbedarf abdecken.“
Darüber hinaus werden für alle Unternehmen die bereits bestehenden Darlehensprogramme als schnelle Liquiditätshilfe angepasst, die Bürgschaftsquote erhöht und ein Beteiligungsfonds eingerichtet. „Diese Maßnahmen werden in Abstimmung und Ergänzung mit den Bundesprogrammen schnell und zielgerichtet wirken“, so MdL Jutta Niemann. „Wir lassen mit dem Sofortprogramm niemanden alleine und wir helfen denen, die durch die Coronakrise in eine Existenzkrise kommen.“
Zur Pressemitteilung der Landesregierung:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-kuendigt-rettungsschirm-fuer-unternehmen-an/

Weitergehende Infos finden Betroffene hier :

· Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus auf ihrer Homepage zusammengestellt
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus/

· Eine Zusammenfassung der Hilfsangebote der L-Bank bei Corona-bedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten können auf der Seite der L-Bank abgerufen werden
https://www.l-bank.de/artikel/lbank-de/tipps_themen/programmangebot-der-l-bank-bei-abflauender-konjunktur-und-krisensituationen.html und sind zusätzlich im angehängten Word-Dokument zusammengefasst.

· Informationen zu den Unterstützungsangeboten der KfW finden Unternehmerinnen und Unternehmer unter nachfolgendem Link auf der Homepage der KfW https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

· Auch das Bundeswirtschaftsministerium informiert umfassend auf seiner Homepage zu Auswirkungen des Coronavirus: Informationen und Unterstützung für Unternehmen
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html

· STEUERLICHE ERLEICHTERUNGEN: Das Bundesfinanzministerium hat zusammen mit den Landesfinanzministerien steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen beschlossen, die von der Ausbreitung des Virus betroffen sind: Wer sich Steuern stunden lässt, zahlt keine Zinsen und muss auch keine Vollstreckung fürchten. Das gilt für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer.
Säumniszuschläge werden ebenfalls erlassen. Stundungen der Gewerbesteuer werden von der jeweiligen Gemeinde bearbeitet.

Das Formular ist auf der zentralen Homepage der Finanzämter Baden-Württemberg abrufbar unter https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Steuererleichterungen+aufgrund+der+Auswirkungen+des+Coronavirus

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