Das Bundeskabinett hat heute (15.05.2019) einen Gesetzentwurf zur Akademisierung des Hebammenberufs auf den Weg gebracht. Jutta Niemann begrüßt den Entwurf: „Der Gesetzentwurf für das neue Hebammengesetz legt fest: Die Ausbildung der Hebammen muss zukünftig komplett an den Hochschulen stattfinden – mit einem gewichtigen praktischen Anteil. Das war überfällig. Mit der Akademisierung wird die Hebammenausbildung an die komplexer gewordenen Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung angepasst. Baden-Württemberg hat hier schon gute Arbeit geleistet und stellt bereits 105 Plätze für Studienanfängerinnen an baden-württembergischen Hochschulen zur Verfügung. Damit ist die Ausbildung bei uns bereits zu 46 Prozent akademisiert – und wir treiben diese Entwicklung weiter voran.
Hebammen sind für die Frauen-, Familien- und Kindergesundheit unverzichtbar, sie betreuen werdende Mütter und ihre Kinder über den gesamten Verlauf der Schwangerschaft und der Geburt bis ins Wochenbett eigenständig. Die Akademisierung muss auch den Grundstein für mehr Anerkennung und eine bessere Bezahlung legen. Nur wenn wir den Beruf deutlich attraktiver machen, können wir sicher sein, dass es auch in Zukunft noch genug engagierte Hebammen gibt. Deshalb muss Jens Spahn diesem Gesetz weitere dringend notwendige Verbesserungen in der Geburtshilfe folgen lassen. Wir brauchen etwa ein Personalbemessungsinstrument, mit dem Kliniken ausreichend Personal vorhalten können, um in allen wesentlichen Phasen der Geburt eine 1:1-Betreuung sicher zu stellen.“
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