Für „Wasserwirtschaft und Altlasten 2018“ – Land unterstützt Landkreis Schwäbisch Hall mit 10.215.600 Euro

Umweltschonende Abwasserentsorgung, Hochwasserschutz und Regenwasser-Rückhaltung: Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) unterstützt die baden-württembergischen Kommunen mit 138 Millionen Euro bei Projekten zu Wasserwirtschaft und Altlasten-Beseitigung. Auch der Landkreis Schwäbisch Hall profitiert: über 10,2 Millionen Euro fließen nach Schwäbisch Hall, erklärt Grünen-Abgeordnete Jutta Niemann. „Der Wasserbau, die Wasserversorgung und das kommunale Abwasser sind finanzielle Herausforderungen, stärken die kommunale Infrastruktur jedoch elementar. Die Projekte, die mit Unterstützung des Landes angegangen werden können, machen Schwäbisch Hall zukunftsfest für die nächsten Jahre. Ich freue mich, dass die Landesregierung ihren Teil dazu beiträgt, dass die Projekte ins Rollen kommen“, so die Landespolitikerin.

Insgesamt fließen mehr als 5,2 Millionen Euro in die Gemeinde Braunsbach. Neben Braunsbach profitieren Bühlerzell, Fichtenau, Fichtenberg, Gaildorf, Gerabronn, Ilshofen, Langenburg, Rot am See, Sulzbach-Laufen und Wolpertshausen im Kreis Schwäbisch Hall von der Landesförderung. Die Zuschüsse der Landesregierung aus Mitteln des Kommunalen Investitionsfonds ermöglichen es den Kommunen, ihre Wasserversorgung zu erneuern, den Schutz vor Hochwasser zu verbessern oder die Qualität der Flüsse, Seen und des Bodens in Baden-Württemberg dauerhaft zu steigern.

Den größten Betrag stellt das Land den Städten und Gemeinden dieses Jahr mit 62 Millionen für die Abwasserbeseitigung zur Verfügung. Mit 15 Millionen Euro unterstützt das Umweltministerium die Verbesserung der Wasserversorgung. Für Maßnahnamen zum Hochwasserschutz und Gewässerqualität nimmt die Landesregierung 43 Millionen Euro in die Hand und gibt 18 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Altlasten aus.

Beim Förderprogramm „Wasserwirtschaft und Altlasten 2018“ handelt es sich um von den Kommunen beabsichtigte, jedoch noch nicht bewilligte Vorhaben. Die endgültige Förderung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch separate Bewilligungsbescheide.

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