Umweltpreis 2018

MdL Jutta Niemann: „Unternehmen können ein Preisgeld von 10.000 Euro erhalten“

Ob innovative Öko-Projekte, nachhaltiges Wirtschaften oder individuelle Lebensleistungen: Bis Ende des Monats können sich umweltbewusste Unternehmen mit ihren außergewöhnlichen Leistungen für den Landes-Umweltpreis 2018 bewerben. Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) will die Firmen und Selbstständige auszeichnen, die sich für den betrieblichen Umweltschutz besonders stark machen.

MdL Jutta Niemann wirbt dafür, dass auch Unternehmen aus dem Kreis Schwäbisch Hall sich noch vor Ablauf der Frist am 31. Januar bewerben: „Umweltschutz und ökologische Strategien sind wichtig für die Wirtschaft, die mit knappen Ressourcen umgehen muss. Durch kreative Ideen sparen wir Kosten, schonen die Umwelt und schaffen uns zusätzlich Wettbewerbsvorteile als Innovationstreiber.“

Preisträger erhalten 10.000 Euro

Insgesamt winkt ein Preisgeld von 60.000 Euro in sechs Kategorien. Diese umfassen die Bereiche „Han-del und Dienstleistung“, „Handwerk“, „Industrie-Unternehmen bis 250 Mitarbeiter*innen“ sowie „Industrie-Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter*innen“. Möglich sind Einsendungen aus Industrie, Handwerk, Dienstleistungen und Handel.

Der Umweltpreis wird zum 18. Mal vergeben. Die Preisträger*innen erhalten ein Preisgeld von jeweils 10.000 Euro, das sie für Maßnahmen zum Umweltschutz einsetzen müssen. Zusätzlich wird der Jurypreis „Förderung und Erhalt der biologischen Vielfalt“ und ein Preisgeld für Organisationen aus dem Non-Profit-Bereich, die unternehmensähnliche Strukturen aufweisen, vergeben. Die Preisverleihung findet am 4. Dezember 2018 in Stuttgart statt.

Ergänzende Informationen des Umweltministeriums

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen und Selbständige mit einem Unternehmensstandort in Baden-Württemberg. Bewerbungen sind auf einen Standort in Baden-Württemberg zu beziehen. Die Bewerbungsunterlagen sind hier zu finden: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/betrieblicher-umweltschutz/umweltpreis-fuer-unternehmen/teilnahmebedingungen-und-bewerbungsunterlagen/

Über die Vergabe der Preise entscheidet eine Jury, die aus Vertreter*innen von Wirtschaftsorganisationen, Umwelt- und Naturschutzverbänden, der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft besteht.

Sie trifft ihre Auswahl anhand Kriterien wie umweltorientierte Unternehmensführung, effizienter Umgang mit Ressourcen, Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Verringerung von Umweltbelastungen und Einsatz umweltschonender Technologien.

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