MdL Jutta Niemann freut sich: „Das bundesweit einmalige Projekt soll helfen, dass aus Geflüchteten bald Mitbürger*innen werden“
Gute Nachrichten für alle Kommunen in Baden-Württemberg, die Integrationsmanager*innen für die Sozialberatung von Geflüchteten einstellen möchten: Wie die Schwäbisch Haller Landtagsabgeordnete Jutta Niemann mitteilt, haben sie jetzt Klarheit über die Höhe der ihnen dafür vom Land zur Verfügung gestellten Mittel. Das Sozial- und Integrationsministerium und die Kommunalen Landesverbände haben sich laut Niemann auf eine Verteilung der 116 Millionen Euro verständigt, die das Land den Kommunen während der zweijährigen Laufzeit des Paktes für Integration für das Integrationsmanagement bereitstellt. Davon profitieren auch die Städte und Gemeinden im Landkreis Schwäbisch Hall, die jetzt Mittel abrufen beziehungsweise beantragen können.
Dem Kreis Schwäbisch Hall stehen 953.704 Euro zur Verfügung. „Mit den Integrationsmanager*innen gibt es endlich und erstmals eine professionelle Betreuung und Begleitung für Geflüchtete mit abgeschlossenen Verfahren. Sie waren bislang immer auf sich alleine gestellt“, sagt Jutta Niemann. Die Grünen-Politikerin betont: „Dieses Konzept eines flächendeckenden und strukturierten Integrationsmanagements nach der vorläufigen Unterbringung ist bislang bundesweit einzigartig. Es soll dazu beitragen, dass aus Geflüchteten bald Mitbürger*innen werden.“
Die Gemeinden, erläutert Jutta Niemann, können jeweils entscheiden, ob sie selbst Integrationsmanager*innen beschäftigen oder sich mit anderen Gemeinden zusammenschließen und gemeinsam einen Antrag stellen möchten. Antragsberechtigt sind eine oder mehrere Kommunen, wenn sie laut Planungsrahmen Mittel in Höhe von mindestens 51.000 Euro in Anspruch nehmen könnten. Kommunen, die laut Planungsrahmen unter dieser Summe liegen, müssen sich mit anderen Kommunen zusammenschließen.
Hintergrund:
Zentrale Aufgabe von Integrationsmanager*innen ist die individuelle und niedrigschwellige Sozialberatung und -begleitung für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung. Am Beginn jeder Beratung steht das Erstellen des Integrationsplans. In diesem werden die persönlichen Daten (z. B. Qualifikationen und Kompetenzen, Schulbildung und Berufsabschluss, individuelle Entwicklungen) und die zu erreichenden Ziele schriftlich fixiert. Dabei geht es unter anderem um Fragen des Spracherwerbs, der Arbeitsmarktintegration, der Anerkennung ausländischer Qualifikationen sowie um Wohnen, Schule und Bildung. Der Integrationsplan wird kontinuierlich fortgeschrieben. Mit Hilfe des Integrationsmanagements sollen Geflüchtete in die Lage versetzt werden, vorhandene Strukturen und Angebote selbständig nutzen zu können.
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