Umwelt- und Naturschutzzentren können sich noch bis 31. Juli um Landesförderung bewerben
Das Land Baden-Württemberg fördert mit einem Sonderprogramm noch bis Ende des Jahres Umwelt- und Naturschutzzentren in freier Trägerschaft. Förderanträge können bis 31. Juli eingereicht werden. Das teilt die Landtagsabgeordnete Jutta Niemann (Grüne) mit. Die Förderung geht auf eine Initiative der Landtagsfraktion der Grünen zurück. Je Einrichtung können bis zu 5 000 Euro vergeben werden. Das Geld soll Projekten in den Bereichen Bildung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit zugutekommen. Insgesamt stehen im Naturschutzhaushalt des Landes dafür 100 000 Euro zur Verfügung.
Grünen-Politikerin Niemann erklärt dazu: „Die Umwelt- und Naturschutzzentren im Land leisten wertvolle Arbeit für den Umweltschutz, den Naturschutz und die Umweltpädagogik. Umso bedauerlicher ist es, dass sie viele Ideen aufgrund ihrer schlechten finanziellen Situation kaum umsetzen können.“ Mit der Förderung wolle die Landesregierung das ehrenamtliche Engagement der Zentren honorieren und dabei helfen, neue Projekte auf den Weg zu bringen. Darüber hinaus soll die finanzielle Unterstützung dazu beitragen, dass die Arbeit der Zentren von der Bevölkerung stärker wahrgenommen werde, so Landtagsabgeordnete Jutta Niemann.
Über die Förderfähigkeit eines Projekts entscheiden die Regierungspräsidien. Für die Bewilligung von Mitteln bedarf es eines Antrags auf Basis der Landschaftspflegerichtlinie. Erstattet werden können 70 Prozent der Projektkosten, maximal jedoch 5 000 Euro. Das Projekt muss in diesem Jahr abgeschlossen werden. Vereine und Verbände können ihre Anträge bis zum 31. Juli 2017 bei den Regierungspräsidien einreichen. Die Antragsunterlagen stehen auf der Webseite des Umweltministeriums zum Download bereit.
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