Land unterstützt Integrationsarbeit im Landkreis Schwäbisch Hall mit 36 000 Euro

Jutta Niemann: „Ob Integration erfolgreich gelingt, entscheidet sich in unseren Kommunen.“

Baden-Württemberg stellt im Jahr 2017 über das Förderprogramm VwV-Integration mehr als sechs Millionen Euro für die Förderung von kommunalen Integrationsmaßnahmen zur Verfügung. Davon profitiert auch der Landkreis Schwäbisch Hall mit insgesamt 36 000 Euro. Diese sollen für die Jugendmigrationsberatung (21 000 Euro) und für das Projekt Soziale Beratung und Betreuung eingesetzt werden. „Ob Integration erfolgreich gelingt, entscheidet sich im alltäglichen Miteinander vor Ort: in den Kindergärten und Schulen, in den Vereinen und am Arbeitsplatz. Wir wollen gemeinsam mit den Kommunen erreichen, dass sie die Integrationsarbeit vor Ort noch stärker vernetzen können“, so die grüne Abgeordnete Jutta Niemann. „Integration ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, der beiden Seiten – Migrantinnen und Migranten einerseits und Einheimischen andererseits – etwas abverlangt. Der Landkreis und viele engagierte Ehrenamtliche vor Ort zeigen, wie wir es schaffen können, dass alle von unserer vielfältiger werdenden Gesellschaft profitieren“, ergänzt Niemann.

Mit dem von Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha verhandelten Pakt für Integration stehen den Kommunen darüber hinaus zukünftig weitere Mittel in Höhe von insgesamt 320 Millionen Euro zur Verfügung, die sie für Bildung, den Übergang in den Beruf, bürgerschaftliches Engagement sowie insbesondere für den Einsatz von rund 1 000 Integrationsmanagern in den Kommunen nutzen können. Jutta Niemann betont:  „Das Land lässt die Kommunen bei ihren vielfältigen Integrationsaufgaben nicht alleine. Wir unterstützen deshalb Strukturen, die die Koordination und Steuerung der komplexen Prozesse erleichtern und einen Beitrag dazu leisten, dass wir die Herausforderungen, die vor uns liegen, erfolgreich bewältigen.“

 

Hintergrundinformationen zur Förderrunde der VwV-Integration 2017:

Seit 2013 läuft das Förderprogramm, das in der „Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration“, kurz VwV-Integration, geregelt ist. In der aktuellen Förderrunde 2017 verteilen sich die Mittel wie folgt auf die drei Förderbereiche der VwV-Integration:

  • Für die Stärkung kommunaler Integrationsstrukturen wurden 137 Projektanträge mit einem Volumen von gut 5,3 Millionen Euro bewilligt. Darunter sind 71 Neuanträge für Integrationsbeauftragte und 24 Verlängerungsanträge für bereits geförderte Integrationsbeauftragte.
  • Für die Förderung der Elternbeteiligung wurden sechs Projektanträge mit einem Volumen von rund 200 000 Euro bewilligt.
  • Im Bereich Teilhabe und Antidiskriminierung wurden zehn Projektanträge mit einem Fördervolumen von rund 480 000 Euro bewilligt.

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