Städte und Gemeinden können sich aktuell um Zuschüsse bewerben. Fachbüros analysieren Verbesserungsmöglichkeiten und beraten kostenlos
„Wir möchten die Kommunen unterstützen, den öffentlichen Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger attraktiver zu gestalten“, erklärt die grüne Landtagsabgeordnete Jutta Niemann. Seit 2015 fördert das Land daher Fußverkehrs-Checks für Städte und Gemeinden, bei denen BürgerInnen gemeinsam mit Verwaltung und ExpertInnen zum Beispiel in Begehungen die Situation im örtlichen Fußverkehr erfassen und Verbesserungsvorschläge erarbeiten. „Die Menschen wissen, welche Übergänge für Kinder gefährlich sind und wo die Bordsteinkanten für einen Rollstuhl zu hoch sind. Fußverkehrschecks bieten die Möglichkeit, dieses Wissen zu bündeln und für die Probleme Lösungen im Gesamtpaket zu finden. Für die Städte und Gemeinden im Kreis Schwäbisch Hall lohnt es sich, in das Thema einzusteigen. Sichere und komfortable Wege laden die Menschen dazu ein, möglichst viele Wege zu Fuß zurückzulegen“, so Jutta Niemann.
Während der gesamten Dauer der Fußverkehrs-Checks werden die ausgewählten Kommunen von einem Fachbüro betreut und unterstützt. 2017 werden acht Städte und Gemeinden vom Land gefördert. Bewerben können sich sowohl Einsteiger-Kommunen, die erst mit der Fußverkehrsförderung beginnen möchten, als auch Vorreiter-Kommunen, die schon eigene Konzepte umsetzen. Bewerbungsstichtag ist der 20. März 2017.
Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen:
https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/fussverkehrs-checks/




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