Getrenntsammlungspflicht von Alttextilien in Baden-Württemberg

Das seit vielen Jahren in Deutschland etablierte System der vor allem durch Wohlfahrtsverbände organisierten Altkleidersammlung gerät zunehmend unter Druck: Durch schlechter werdende Qualität der Altkleidung (Fast Fashion), gravierend gesunkene Marktpreise und nicht zuletzt die seit dem 1. Januar 2025 bestehende Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien lohnt sich die Alttextilsammlung immer weniger. Das führt dazu, dass in vielen Städten und Gemeinden Alttextilsammelcontainern abgebaut werden, die
Recyclingquote für Alttextilien zu sinken droht und nicht zuletzt eine wichtige Einnahmequelle der Wohlfahrtsverbände dauerhaft wegbricht.

Die überarbeitete Abfall-Rahmenrichtlinie der EU sieht vor, dass die Mitgliedstaaten ein eigenes System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textil- und Schuherzeugnisse einrichten müssen, über das sich Hersteller finanziell an Kosten für Sammlung, Verwertung und Entsorgung beteiligen sollen. Hierdurch sollen Hersteller dazu motiviert werden, länger haltbare Produkte zu entwerfen, die besser recycelt werden können, und Investitionen in eine bessere Kreislaufwirtschaft für Textilien sollen gefördert werden. Nicht zuletzt sollen Sammlung und Verwertung von Alttextilien wieder attraktiver werden. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von 30 Monaten umsetzen. Aufgrund der aktuellen Dynamik droht das etablierte System der Alttextilsammlung allerdings bereits vor der Einführung eines nationalen Systems der erweiterten Herstellerverantwortung zunehmend wegzubrechen, mit der Folge, dass die Kosten für Städte und Gemeinden steigen und die Recyclingquote für Textilien sinken könnten.

Den vollständigen Antrag und die Antwort der Landesregierung finden Sie hier.

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