Das Mutterschutzgesetz gilt derzeit nur für Arbeitnehmerinnen, nicht jedoch für selbstständig tätige Frauen. Diese haben keinen Anspruch auf Mutterschutzfristen oder Mutterschaftsgeld, was eine Schwangerschaft in der Selbstständigkeit zu einem wirtschaftlichen Risiko machen kann. Im schlimmsten Fall führt das zur Betriebsaufgabe oder zum Verzicht auf ein Kind. Der Mutterschutz unterstützt Frauen Familie und Beruf zu vereinen, fördert Chancengerechtigkeit und stärkt die Wirtschaft, da alle Fachkräfte benötigt werden.
Ziel dieses Antrags ist es, die Situation in Baden-Württemberg zu analysieren und Lösungsansätze zu entwickeln.
Den vollständigen Antrag und die Antwort der Landesregierung finden Sie hier.
Verwandte Artikel
Investitionen für Natur- und Klimaschutz im Haushalt 2025/2026
Ende Dezember wurde der Doppelhaushalt 2025/2026 des Landes im Plenum debattiert und verabschiedet. Wir sind froh, dass trotz schwieriger Haushaltslage diese wichtigen Mittel für Natur- und Klimaschutz verankert werden konnten:…
Weiterlesen »
Crailsheimer Jugendliche zu Besuch im Landtag
Jugendliche aus Crailsheim, teilweise aktiv im Jugendgemeinderat sowie Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse der Leonhard-Sachs-Schule besuchten kürzlich auf Einladung der Grünen-Abgeordneten Jutta Niemann den Landtag in Stuttgart. Dort bekamen…
Weiterlesen »
Fachkräftepotenzial von Frauen erschließen
Mit der Initiative FachkräfteLÄND hat sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt, alle Fachkräftepotenziale zu erschließen. Ein großes Potenzial besteht in einer höherer Erwerbsbeteiligung und Arbeitsvolumen von Frauen. Mit diesem Antrag,…
Weiterlesen »