Die beiden grünen Landtagsabgeordneten Jutta Niemann und Dr. Markus Rösler setzen sich ein für den Erhalt der Streuobstwiese in Vellberg. Bis jetzt ist geplant, dass diese Streuobstwiese dem Neubau eines Edeka-Marktes weichen soll. Der Schutz von Streuobstbeständen sei ein wichtiger Bestandteil eines gemeinsam mit Landwirtschaft und Naturschutz erkämpften Kompromisses im Biodiversitätsstärkungsgesetz des Landes vom Juli 2020. „Die Erhaltung dieser ökologisch überaus wertvollen Streuobstwiese ist daher dringend geboten“, erklärt die Haller Abgeordnete Jutta Niemann. „Ich bin überzeugt, dass am jetzigen Standort eine gute Lösung für eine Weiterentwicklung des Marktes gefunden werden kann.“
Unterstützung erhält sie vom naturschutzpolitischen Sprecher der Grünen im Landtag, Dr. Markus Rösler: „Der §33a Landesnaturschutzgesetz zum Schutz von Streuobstbeständen gilt seit Juli 2020 für alle über 1.500 Quadratmeter großen Streuobstweisen.“ Die beiden weisen auf den aus ihrer Sicht unmissverständlichen Gesetzestext in §33a Absatz 2 Satz 2 hin: „Die Genehmigung (zur Rodung) soll versagt werden, wenn die Erhaltung des Streuobstbestandes im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt, insbesondere wenn der Streuobstbestand für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder für den Erhalt der Artenvielfalt von wesentlicher Bedeutung ist.“
In Baden-Württemberg stehen die größten zusammenhängenden Streuobstbestände in ganz Europa. Ihre Biodiversität ist enorm. Streuobstwiesen bieten Lebensraum für rund 5.000 Tier- und Pflanzenarten sowie etwa 3.000 verschiedene Obstsorten. Baden-Württemberg hat eine besondere Verantwortung für deren Erhalt. Auf Antrag des Landes wurden der Streuobstanbau erst kürzlich in die deutsche Liste des „Immateriellen Kulturerbes“ aufgenommen.
Jutta Niemann hat mit einem Brief an den Betreiber von Edeka in Vellberg und an die Dachorganisation Edeka Südwest appelliert, die aktuellen Planungen nochmals zu überdenken. „Wir werden uns vehement auf Landesebene dafür einsetzen, dass auch die behördliche Genehmigungspraxis dem Sinn des neuen Schutzgesetzes entspricht,“ so Rösler und Niemann abschließend.
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