332.000 Euro für den kommunalen Sportstättenbau in Schwäbisch Hall und im Hohenlohekreis

MdL Jutta Niemann (Grüne): „Förderzusagen für die Sanierung der Leichtathletikanlage in Ilshofen, den Umbau des Rasenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld in Satteldorf sowie den Anbau von zwei Gymnastikhallen in Neuenstein helfen gezielt den Vereinen vor Ort und kommen der heimischen Bauwirtschaft und dem örtlichen Handwerk zugute.“

Mit 116.000 Euro fördert das Land die Sanierung der Leichtathletikanlage in Ilshofen. 80.000 Euro vom Land fließen in den Umbau des Rasenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld in Satteldorf und 136.000 Euro gibt es vom Land für den Anbau von zwei Gymnastikhallen an die Stadt- und Sporthalle in Neuenstein. Insgesamt werden im Jahr 2018 114 kommunale Sportstättenbauprojekte mit Zuschüssen in Höhe von rund 17,7 Millionen Euro unterstützt, teilt die Grüne Landtagsabgeordnete Jutta Niemann mit. Darauf haben sich das Kultusministerium, die Regierungspräsidien, die kommunalen Landesverbände und die drei baden-württembergischen Sportbünde verständigt. „Die Förderzusagen für die Projekte in Ilshofen, Satteldorf und Neuenstein helfen gezielt den Vereinen vor Ort und kommen der heimischen Bauwirtschaft und dem örtlichen Handwerk zugute. Die Landesförderung leistet einen entscheidenden Beitrag, vorhandene Sportstätten zu modernisieren und neue Projekte in Angriff zu nehmen. Davon profitieren insbesondere Schulen und Vereine. Eine gut ausgebaute und in Schuss gehaltene Infrastruktur sichert ein vielfältiges Sportangebot für Kinder sowie Bürger*innen und bietet das Potential, es weiter zu entwickeln“, so Jutta Niemann.

Förderfähig sind der Neubau und die Sanierung von Turn- und Sporthallen sowie von Sportfreianlagen (Sportplätze, Leichtathletikanlagen). Die Zuschüsse sind an die Voraussetzung gebunden, dass die Sportstätten vielfältig genutzt werden können. Die Hallen und Anlagen sollen sowohl für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen geeignet sein. Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben.

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