Klimaschutz bei Förderprogrammen des Landes für Kommunen

Bis zum Jahr 2040 soll nach dem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept des Landes (IEKK) eine Energieeinsparung von minus 42 Prozent gegenüber dem Jahr 2010 und ein Anteil von Erneuerbaren Energien von 60 Prozent erreicht sein. Neubauten, Sanierungen oder neue technische Anlagen, die heute in Betrieb genommen werden, werden durchschnittlich die nächsten 20 Jahre in Betrieb sein. Der in neuen Anlagen und Gebäuden eingesetzte Stand der Technik wird also den Energieverbrauch und den Ausstoß von CO2-Emmissionen etwa bis zum Jahr 2035 bzw. 2040 vorgeben.

Das betrifft auch kommunale Investitionen in Gebäude und kommunale Einrichtungen. Deshalb habe ich mich in einem Antrag an die Landesregierung erkundigt, inwieweit einzelne Förderprogramme für kommunale Investitionen die Klimaschutz- und Energieeinsparziele des IEKK bereits unterstützen oder noch angepasst werden sollten. Die Antwort der Landesregierung ist ein guter Überblick über die Förderprogramme für Kommunen und Landkreise und zeigt, dass Klimaschutz und Energiewende bereits an vielen Stellen mitgedacht werden, es bei einigen Förderprogrammen aber auch noch Verbesserungsbedarf gibt.
Wegen der Relevanz des Themas wurde der Antrag zum Fraktionsantrag hochgestuft, so dass es auch noch eine Plenardebatte zu dem Thema geben wird. Auch darüber werde ich Sie hier auf dem Laufenden halten.

Den Antrag und die Antwort der Landesregierung darauf finden Sie hier:
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/3000/16_3008_D.pdf

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